Nein, im Artikel steht nichts von einer Klage - von dem Hinweis abgesehen, dass dem Endkunden hier nichts anderes übrig bleibt als diesen Weg zu beschreiten (Verbraucherschutz

oder Anwalt

).
Was mir neu war ist, dass die Lizenzbestimmung zum fraglichen Produkt (Hammdond-Simulation B4 II) explizit einen Absatz enthält der das Problem klar regelt. Dort steht dem Artikel nach:
"Sollte Native Instruments aus welchen Gründen auch immer seinen Verpflichtungen zur Lieferung des Autorisierungsschlüssels nicht mehr nachkommen können, wird es dem Lizenznehmer einen Schlüssel zur Verfügung stellen, der die weitere Nutzung der Software unabhängig von Veränderungen des Rechners sicherstellt."
Nun will ich nicht ausschließen, dass die Lizenzbestimmungen angepasst wurden, mithin dieser Passus entfernt wurde und der Endkunde dem irgendwann zugestimmt hat....Wirksamkeit mal außen vor, aber der Werdegang war:
- Kunde kauft in 2005 mit o.g. Lizenz das B4 Dingens
- Kunde kann B4 über mehrere Rechnergenerationen erfolgreich neu aktivieren
- Kunde kann das im November 2021 bei einem erneuten Rechnerwechsel nicht mehr, da die Aktivierung fehlschlägt
- Kunde bekommt von NI Support die Antwort, die Aktivierungssoftware sei nicht mehr aktuell und er möge "Native Access" benutzen
- Kunde installiert "Native Access". B4 wird in "Native Access" zwar angezeigt, aber "Native Access" bietet keine Möglichkeit B4 zu aktivieren
- die "Kommunikationsleiterin" von NI teilte dem Verlag auf Nachfrage mit, es sei "aufgrund der aktuellen Standards für Sicherheit und Cybersicherheit[...]technisch unmöglich[...]" die alte Software für die Aktivierung zu nutzen (...lölchen...).
Die Comm-Trude ging weder auf die o.g. Verpflichtung zur Lieferung eines Keys ein, noch erwähnte sie, dass die Bestimmungen sich in gegenseitigem einvernehmen geändert händert. Es gab schlicht keine Lösung außer: geht halt nicht, geh weg. Für mich ein neues Maß an Dreistigkeit...