Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

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Jukilo
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Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von Jukilo »

Hallo zusammen,

bin seit diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig. Arbeite freiberuflich sowohl als Komponist, als auch als Tonmeister.
Habe was die Höhe des Umsatzsteuersatzes betrifft für die Arbeit als Tonmeister widersprüchliche Angaben im Netz gefunden.
Ich habe gehört, dass an sich Audioaufnahmen / Konzertmitschnitte als technisches Machwerk gelten, daher 19%. Allerdings sind bei meinen Tätigkeiten als Tonmeister auch oft sehr viel mehr künstlerische Anteile. Wie Mitgestaltung / Beratung über künstlerische Interpretation. Teilweise wirke ich an der Gestaltung, dem Arrangement und anderen künstlerischen Entscheidungen bei den Musikproduktionen mit. Es ist manchmal schwer hier eine Grenze zu ziehen. Und wie will das Finanzamt das Nachprüfen im Zweifel?

Hat jemand Erfahrungen? Was müsste ich auf eine Rechnung als Leistung bei Tonmeisterarbeiten schreiben, damit diese eindeutig als künstlerische Leistung durchgeht. Es geht mir insbesondere darum, wenn ich Musikern Rechnungen stelle, die selbst nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Hier würde ich manchen Fällen gerne nur die 7 % ansetzen.
Reicht hier eventuell etwas wie „Kompositorische Beratung/musikalische Beratung, Produktion, Klangliche Gestaltung“ als Leistung auf der Rechnung?

Vielen Dank für jede Hilfreiche Antwort.
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Peter Ostry
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Re: Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von Peter Ostry »

Wenn man Leistungen mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen
verrechnet, weist man das in der Rechnung getrennt aus.
Leistung A + x%
Leistung B + y%

Filmproduktionen, Gastwirte, Kaufhäuser, alle machen das so. In deinem Fall würde ich die Leistungen auch getrennt anführen, nicht mit Fußnoten "enthält xy% Ust." oder so. Sowohl Kunden als auch Finanzamt wollen sich auskennen, ohne die Rechnungspositionen zerpflücken zu müssen.
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Jukilo
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Re: Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von Jukilo »

Danke für die Antwort. Ja das werde ich in manchen Fällen wohl so machen. Aber das zielte ein bisschen an meiner Frage vorbei. Mir gehts eher darum wie man die Tätigkeiten auslegt hinsichtlich des Umsatzsteuersatzes, wie weit man da gehen kann und wie man sie sinnvollerweise auf der Rechnung benennt, damit nicht später angezweifelt wird, dass es sich um eine künstlerische Leistung gehandelt hat (und man eventuell dann die Umsatzsteuer-Differenz aus eigener Tasche nachzahlen muss). Bzw. ob soetwas überhaupt in der Praxis vorkommt, dass das Finanzamt da etwas anzweifelt...
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Peter Ostry
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Re: Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von Peter Ostry »

Künstlerische Arbeit wird nicht angezweifelt, wenn sie eindeutig als solche erkennbar ist. Wenn du Musik komponierst oder arrangierst oder Texte schreibst, ist das der künstlerischen Tätigkeit zuzuordnen. Mal schnell ein Instrument einspielen ist aus der Sicht des Musikers ebenfalls künstlerisch, kann aber als Teil der handwerklichen Arbeit diskutiert werden. Beweise sollte es bei Bedarf immer geben. Soundberatung, Tips für Lieder, Bandbetreuung etc. wirst du im Rahmen der Tonmeistertätigkeit wahrscheinlich nicht als separate künstlerische Leistung durchbringen. Probieren kannst du es, es empfiehlt sich, mit dem Finanzamt darüber zu reden. Ein Steuerberater kann da Erfahrung haben, aber dir auch keine Garantie geben. Letzendlich gilt die Einschätzung des Steuerprüfers, der man widersprechen kann, wenn man anderer Meinung ist.

Eine verbindlichere Auskunft kann ich dir nicht geben. In 30 Jahren Selbständigkeit in verschiedenen Branchen habe ich gelernt, dass es am günstigsten ist, mit den Leuten zu reden, die über einen entscheiden. Auch von Fall zu Fall. Dann selbst entscheiden was genau man tut und bei einer vermuteten Fehleinschätzung des Finanzamtes aufzeigen und Gegenargumente bringen. Mit der Zeit spielt sich das dann ein.
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alexander
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Re: Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von alexander »

das FA kann da immer was beeinspruchen und tut das auch gerne. ich gehe auf Nummer sicher und nehme überall den höheren Steuersatz (außer bei tantiemen, weil die akm mit max. 10% auszahlt, das wird dann weiterverrechnet). kann ich so empfehlen, hatte noch nie Probleme.
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Peter Ostry
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Re: Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von Peter Ostry »

alexander hat geschrieben: 14 Feb 2022 - 22:47 ich ... nehme überall den höheren Steuersatz
Ich vermute, Jukilo geht es um Privatpersonen als Kunden. Die mögen es, wenn auf der Rechnung ein geringerer Mwst Satz steht. Fragt sich aber, wie oft man sich dafür in eine Schlägerei mit dem Steuerprüfer verwickeln lassen will.
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Re: Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von Jukilo »

Hi Leute, danke für die Antworten. Ich würde ja beim Finanzamt nachfragen, allerdings kann ich jetzt schon voraussagen, dass die mir keine sinnvolle Auskunft werden geben können, wahrscheinlich nicht einmal wissen, wovon ich rede, oder was ein Tonmeister ist. Die letzten Male waren genauso.

Zuerst als die Kleinunternehmeregelung die Grenze auf 22500€ angesetzt wurde, habe ich gefragt, ob das ab dem Jahr der Gültigkeit ja nicht eigentlich die Umsätze aus dem Vorjahr betrifft. Finanzamt sagte nein, ich habe recherchiert, denen 4 Infolinks darüber geschickt, dann haben sie eingelenkt und zugegeben, dass ich recht habe - somit war ich dann noch nicht Umsatzsteuerpflichtig im Jahr der Einführung der neuen Grenze, obwohl mein Ertrag im Vorjahr über 17500€ lag. Gut, aber ab diesem Jahr ists egal, da ich auch über die 22500€ gekommen bin letztes Jahr... Ich MUSS also allgemein erstmal Umsatzsteuer zahlen.


Dann zuletzt habe ich gefragt, ob der Klavierunterricht, den ich gebe weiterhin von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist (da ja Musikunterricht allgemein eigentlich nicht umsatzsteuerpflichtig ist). Wussten die nicht. Sie meinten dazu, sie dürften als Finanzamt sowieso "nicht steuerberatend tätig" sein.

Zusätzlich habe ich immer noch keine Information vom Finanzamt ob ich meine Umsatzsteuer-Voranmeldung, monatlich, quartalsweise oder jährlich machen soll. Seit Dezember habe ich sie deswegen schon 2 mal kontaktiert. Bin froh dass ich bis Ende Januar überhaupt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (auch nach mehrerem Nachhaken) bekommen habe....
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Re: Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von hugoderwolf »

Genau wie das Finanzamt kann auch ein Forum nicht steuerberatend tätig werden. Such dir wenn was unklar oder Auslegungssache ist unbedingt einen Profi und lass dir dazu eine gescheite Einschätzung geben. Kostet zwar Geld, aber anders als Finanzamt und LU.de haften sie dafür, wenn sie dir Stuss erzählen. Am Ende musst du alles, was du tust, irgendwie dem FA gegenüber sinnvoll begründen können. "Einer im Forum hat gesagt" zählt für's FA nicht, aber die (gut archivierte) Email von deinem Steuerberater nehmen sie sicher ernster.

Zudem kann eine recht zielführende Strategie sein, deine Vorfälle eben so zu gestalten, dass das FA möglichst keine blöden Fragen hat, auch wenn du dann vllt. 20 Euro abführen musst. Es klingt nicht so als wäre die Steuergestaltung Dreh- und Angelpunkt der Rentabilität deines Geschäftsmodells. Also halt dir einfach Ärger vom Hals, das sorgt auch für besseren Schlaf.
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Re: Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von Stephan S »

Musikunterricht ist nicht per se von der Umsatzsteuer befreit, auch diese Annahme kann nach hinten losgehen. Hier unverbindliche Erläuterungen.
Generell würde ich Alex zustimmen, es sein denn du kannst zweifelsfrei sagen dass deine Leistung rein künstlerischer Natur ist. Beim Produzieren und Mixen trifft das leider nicht zu.
Wenn du aber z.B. Posten als Arrangeur aufführen kannst sollte das recht risikoarm sein.

Zu den USt Voranmeldungen gibt es eigentlich klare Ansagen:
Bei deinem Umsatz ist diese vierteljährlich zu machen bis deine USt im Jahr über 7500€ liegt, ab dann gilt im Folgejahr monatliche Voranmeldung.
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alexander
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Re: Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von alexander »

das fa darf tatsächlich nicht steuerberatend tätig werden, denn das ist aufgabe der Steuerberater. eventuell könnte es sinnvoll sein, einen solchen einmal aufzusuchen. der wird natürlich interessiert sein, dich als wiederkehrenden kunden zu bekommen, aber für einen überblick und falls du es selber weiter machen willst, könnte es sinnvoll sein, sich zumindest einen einmaligen Termin zu vereinbaren um grundlegende fragen zu klären. ansonsten leistet mir auch eine Steuerberaterin gute Dienste (jedes jahr wieder) und ich würde das grundsätzlich empfehlen.
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Re: Höhe der Umsatzsteuer als Tonmeister

Beitrag von Geheimagent »

hugoderwolf hat geschrieben: 15 Feb 2022 - 18:15 Genau wie das Finanzamt kann auch ein Forum nicht steuerberatend tätig werden. Such dir wenn was unklar oder Auslegungssache ist unbedingt einen Profi und lass dir dazu eine gescheite Einschätzung geben. Kostet zwar Geld, aber anders als Finanzamt und LU.de haften sie dafür, wenn sie dir Stuss erzählen. Am Ende musst du alles, was du tust, irgendwie dem FA gegenüber sinnvoll begründen können. "Einer im Forum hat gesagt" zählt für's FA nicht, aber die (gut archivierte) Email von deinem Steuerberater nehmen sie sicher ernster.

Zudem kann eine recht zielführende Strategie sein, deine Vorfälle eben so zu gestalten, dass das FA möglichst keine blöden Fragen hat, auch wenn du dann vllt. 20 Euro abführen musst. Es klingt nicht so als wäre die Steuergestaltung Dreh- und Angelpunkt der Rentabilität deines Geschäftsmodells. Also halt dir einfach Ärger vom Hals, das sorgt auch für besseren Schlaf.
Das würde ich auch so unterschreiben, zumal wir mindestens hier drei Länder vertreten haben.
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