Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

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SysKill
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Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von SysKill »

Hi, kurze Frage:

Angenommen ich habe ein Gerät als Selbstständiger erworben, Umsatzsteuer wurde vom FA zurückgeholt und es wurde von der Steuer abgesetzt. Worauf muss ich beim Wiederverkauf als Gebrauchtgerät achten? Habe mir da nie einen Kopp gemacht, aber da gibt es doch sicher Einschränkungen, auf die man achten muss, oder?
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Lichtenberg
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Re: Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von Lichtenberg »

Bist Du denn noch immer selbständig und (auch) umsatzsteuerpflichtig?

Falls ja: Dann musst Du auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen (und entsprechend einnehmen und abführen).

Falls nein: Dann ist das ein Privatverkauf, auf den Du die Umsatzsteuer nicht erheben darfst.

Als Jurist gestatte mir noch folgenden Hinweis: Wenn Du das Gerät als Unternehmer (also im Rahmen Deiner gewerblichen/ selbständigen Tätigkeit) verkaufst, dann gelten für Dich die Mängelgewährleistungspflichten des Kaufrechts. Die Frist dafür beträgt ein Jahr mit dem Tag der Übergabe der Sache.

EDIT:

Wenn Du als Unternehmer eine gebrauchte Sache an einen anderen Unternehmer verkaufst, dann kannst Du die Mängelgewährleistungsrechte ausschließen.
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SysKill
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Re: Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von SysKill »

Ah ok. Vielen Dank. Das heißt in der Praxis, wenn ich vor fünf Jahren ein Gerät als Selbstständiger gekauft habe, es nicht mehr brauche und ein Kumpel es unbedingt haben möchte, muss ich dem Kumpel eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen.
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SG2
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Re: Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von SG2 »

Aber ist es mach fünf Jahren nicht abgeschrieben? Also es ist doch sowieso aus den Büchern verschwunden, oder?
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SysKill
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Re: Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von SysKill »

SG2 hat geschrieben: 13 Aug 2021 - 22:47 Aber ist es mach fünf Jahren nicht abgeschrieben? Also es ist doch sowieso aus den Büchern verschwunden, oder?
Darauf zielte meine Frage. Ich bin leider in solchen Dingen nicht wirklich firm. Wie lange muss ich so ein Gerät besessen haben, bis ich es bedenkenlos privat verkaufen kann?
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Lichtenberg
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Re: Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von Lichtenberg »

Wenn Du das Gerät aus betrieblichen Gründen angeschafft hast, dann wird es auch trotz Abschreibung nicht ein Geärt zur privaten Verwendung.

Bist Du denn noch überhaupt umsatzsteuerpflichtig? Oder fällst Du unter die sog. Kleinunternehmerregelung (22.000 € Umsatz dieses Jahr, 50.000 € prognostiziert für nächstes Jahr)? Oder bist Du vielleicht gar nicht mehr Unternehmer/ selbständig tätig?

Auch wenn das Gerät abgeschrieben ist: Wenn es noch einen Wert hat, dann liegt eine sog. stille Reserve vor. Bei Aufdeckung der stillen Reserve (sprich: bei Verkauf) musst Du die stille Reserve gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Insofern ist der Vorschlag von SG2 zwar naheliegend, aber nicht sauber.

Darüber hinaus hast Du (wie gesagt) Mängelgewährleistungspflichten als Unternehmer, beim Verkauf an einen Verbraucher (Privatperson).
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SysKill
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Re: Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von SysKill »

Vielen Dank Lichtenberg, für die qualifizierte Antwort. Da war einiges neu für mich. Das mit der stillen Reserve z.B. hatte ich so nicht auf dem Schirm. Top.
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Jukilo
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Re: Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von Jukilo »

Hi Leute habe gerade dasselbe Problem. Ist sogar noch verzwickter:

Bin erst seit diesem Jahr Umsatzsteuerpflichtig, möchte etwas von meinem Equipment verkaufen, welches ich vor zwei Jahren angeschafft habe (das heißt wo ich noch nicht Umsatzsteuerpflichtig war). Dann muss ich doch trotzdem beim Verkauf jetzt Umsatzsteuer ausweisen, oder, die ich aber beim Erwerb logischerweise nicht zurück bekommen habe? Also mache dadurch einen zusätzlichen Verlust?

Und wie sieht das mit der Gewährleistung aus: Man befindet sich doch dann in einer ganz miesen Situation jemals etwas Gebrauchtes vom Equipment weiter zu verkaufen? Denn oft kaufen es nunmal Privatleute. Wenn man da jedes Mal eine Gewährleistung geben muss, bringt man sich doch in Teufelsküche, da ja nichtmal der Hersteller noch Gewährleistung gibt in der Regel nach 2 Jahren. Da verkauft man vielleicht einen 10 Jahre alten Artikel, dann geht der nach 11 Monaten kaputt und der Käufer wendet sich dann an einen oder was? Kann mir das in der Praxis gar nicht vorstellen...
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milchstrasse7
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Re: Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von milchstrasse7 »

Zur ersten Frage:

Wenn ein Gerät in Deiner Steuer für die Firma nicht auftaucht also Du hast keine Mwst. zurückbekommen und auch keine Gewinnmindernde Abschreibung geltend gemacht dann existiert das Teil für die Steuer nicht. Also kannst Dus verkaufen wie du willst. Auch ohne das erhaltene Geld versteuern zu müssen.

Steht ein Gerät aber „in den Büchern“ kannst Du es aus der Firma rauskaufen; die Firma verbucht das als Gewinn der versteuert werden muss und die enthaltene Mwst muss abgeführt werden.
Dann gehört Dir das Teil wieder privat und Du machst damit was Du willst.
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Jukilo
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Re: Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von Jukilo »

Ja doch natürlich habe ich die Anschaffung mal geltend gemacht (halt den Bruttewert, da ich nicht Umsatzsteuerpflichtig war).

Okay, das mit dem selbst als Privatverkauf dem eigenen Betrieb abkaufen klingt interessant. Aber wie schaut das in der Praxis aus? Ich kaufe mir einen 500€ wertvollen Kopfhörer selbst für 1€ ab, führe davon dann die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Cent ab und kann ihn dann privat beliebig verkaufen? Macht das wirklich jeder so?

Und wie sieht das auf dem Konto aus? Ich habe ein Konto, welches ich sowohl privat als auch geschäftlich nutze (jaja weiß blabla, ist für saubere Buchführung nicht empfehlenswert, aber habe ich bislang eben so gemacht, da Kleinunternehmer bis letztes Jahr..., wäre halt ein riieeesen Aufwand die Konten zu trennen, wegen laufender Buchung, Daueraufträgen etc.), da kann ja keine Buchung über den gezahlten Euro stehen. Den hätte ich ja an mich selbst überwiesen, vom selben Konto aufs selbe Konto...
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milchstrasse7
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Re: Gerätekauf, Finanzamt und Weiterverkauf

Beitrag von milchstrasse7 »

Für 1 € gehts nicht. Du solltest schon in etwa den Zeitwert angeben der dann in der Firma als Gewinn verbucht wird und versteuert werden muss.
Beispiel: die Firma kauft einen Rechner für 2000€, und nutzt ihn für 5 Jahre. Damit steht er mit 1 € in den Büchern.
Wenn Du ihn rauskaufst stellt Dir die Firma eine Rechnung über 300€ plus mwst. und verbucht das als Gewinn.

Sinnvoll ist auch wenn Du Dir das Geld auf das Firmenkonto überweist damits Belege gibt. Das Finanzamt liebt Belege und Kontoauszüge.
Du hast doch 2 Konten (Firma/Privat) ? Wenn nicht: mach das sonst gibts irgendwann Durcheinander und das liebt das Finanzamt auch weils dann nämlich gerne schätzt (nicht zwingend aber eher) und sowieso erstmal jedem Betrug unterstellt wenn er nicht jedes Jahr den doppelten Umsatz vom Vorjahr anmeldet.…. Und Du hinterher alles auseinander basteln musst weil die Schätzung Dir einfach mal ein Umsatzplus von 50% unterstellt und Vorauszahlungen verlangt die ins Reich der Phantasie gehören und Dich in die Jugendarmut treiben.
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