Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Geld mit Musik verdienen, GEMA, GVL, Labels, Verträge...

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Geheimagent
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Geheimagent »

Lichtenberg hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 10:01 Was Du also machen solltest: Lass Dir einen auf deutscher Sprache verfassten Vertragstext vorlegen. Das ist nicht peinlich (weil man mutmaßlich kein Englisch versteht), sondern Pflicht: Deutsches Label, deutscher Künstler, deutsches Recht, deutscher Gerichtsstand. Einen Vertrag daher auf englisch zu verfassen ist nicht international, sondern unbedarft.
Das (fett gedruckte) ist der Punkt weswegen es für beide Seiten einfach kein Sinn macht. Vielleicht versucht man international zu sein, oder auf internationale Künstler vorbereitet zu sein.
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Peter Ostry
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Peter Ostry »

Ein englischer Vertrag ist nicht unüblich und in manchen Branchen selbstverständlich. Aber wenn es, wie gesagt wurde, eigentlich um nix geht, sollte man anders denken. Man kann sich kein Recht wirtschaftlich sinnvoll erstreiten, wenn die Verhandlungssumme gering ist und entweder Übersetzungs- oder (ev. ausländische) Anwaltskosten anfallen. Ohne etwas unterstellen zu wollen, könnte das auch Methode sein: "Du verdienst wenn überhaupt nur kleine Summen, ich geb dir einen englischen Vertrag mit Gerichtsstandort im Ausland und kann sicher sein, dass du nie mit mir streiten wirst."

Deshalb würde ich als Vertragsnehmer gerade in so einem Fall auf die Landessprache und den Gerichtsort im Land bestehen oder es einfach bleiben lassen, denn dass ich ansonsten im Problemfall am kürzeren Ast sitze, ist im Vorhinein bekannt.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von fuzzfilth »

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hennewurf
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von hennewurf »

Geheimagent hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 12:33
Lichtenberg hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 10:01 Was Du also machen solltest: Lass Dir einen auf deutscher Sprache verfassten Vertragstext vorlegen. Das ist nicht peinlich (weil man mutmaßlich kein Englisch versteht), sondern Pflicht: Deutsches Label, deutscher Künstler, deutsches Recht, deutscher Gerichtsstand. Einen Vertrag daher auf englisch zu verfassen ist nicht international, sondern unbedarft.
Das (fett gedruckte) ist der Punkt weswegen es für beide Seiten einfach kein Sinn macht. Vielleicht versucht man international zu sein, oder auf internationale Künstler vorbereitet zu sein.
Ja, das hat man mir auch so mitgeteilt nach Rückfrage. Die meisten Künstler kommen aus dem Ausland. Der Gerichtsstand ist in Deutschland laut Plattenvertrag.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von hennewurf »

Peter Ostry hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 0:18
hennewurf hat geschrieben: 23 Apr 2020 - 23:25Ich weiss jetzt nicht, ob ich die noch mal fragen soll den Musikverlagsvertrag vorab einsehen zu können.
Wieso fragen sollen vorab können?
Du bist kein Bittsteller, sondern ein potentieller Geschäftspartner. Also verlange was du sehen willst und in einer Sprache, die du vollständig verstehst. Falls du kein grenzenloses Vertrauen in deine neuen Freunde hast, achte darauf, dass als Gerichtsstand (oder wie das bei euch heißt) ein deutsches Gericht im Vertrag steht.

Wenn das denen nicht passt, können sie mich anrufen, ich erklär's ihnen :-)

Stell dir einfach vor, dass Mick Jagger keinen Vertrag mit einer Firma auf den Cayman Islands in russischer Sprache mit Gerichtsstand in Tokio abschließen würde.
Das Mindset gefällt mir besser. Es ist schon komisch, dass man am Anfang als Künstler dazu tendiert sich in Bezug auf Labels und Verlage bittstellerisch zu verhalten...

Ich frag mich woher das kommt...
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bitzone
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von bitzone »

hennewurf hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 14:01 Ich frag mich woher das kommt...
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Geheimagent »

hennewurf hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 14:01 Ich frag mich woher das kommt...
Also ich habe die Kohle und die Connection Dich ganz groß rauszubringen, ansonsten musst Du weiterhin in der Fussgängerzone spielen. Nun mach schon unterschreib den Vertrag, ich habe nicht ewig Zeit, ich bin in einer Stunde mit Robert Smith verabredet, der zu uns wechseln will.

"The Cure. Wo soll ich unterschreiben?"

Da unten, und hier und da. Wir bringen Dich ins Vorprogramm von "The Cure"

Das klingt vielleicht überzogen, aber so ähnlich läuft das tatsächlich ab.

Du solltest allerdings Deine Termine auch nicht vergessen...
hennewurf hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 13:57 Ja, das hat man mir auch so mitgeteilt nach Rückfrage. Die meisten Künstler kommen aus dem Ausland. Der Gerichtsstand ist in Deutschland laut Plattenvertrag.
Versuch denen klar zu machen, dass es in ihrem eigenen Interesse ist, den Vertrag in Deutsch mit Dir abzuschließen.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von bitzone »

Geheimagent hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 14:49 Das klingt vielleicht überzogen
Nö, der erste A&R mit dem ich zu tun hatte, fragte allen ernstes am Anfang des Gesprächs: wieviel Geld braucht ihr?
Fast überflüssig zu sagen, dass daraus nichts wurde ...
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Geheimagent »

bitzone hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 15:00
Geheimagent hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 14:49 Das klingt vielleicht überzogen
Nö, der erste A&R mit dem ich zu tun hatte, fragte allen ernstes am Anfang des Gesprächs: wieviel Geld braucht ihr?
Fast überflüssig zu sagen, dass daraus nichts wurde ...
Ein Freund von mir hat sogar mal einen Vorschuss bekommen, und man hat seine Produktion nie veröffentlicht, und damit hat damit seine Karriere ruiniert, und der Typ war im Fernsehen, hatte volle Konzerte.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Lichtenberg »

hennewurf hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 14:01 (...) Es ist schon komisch, dass man am Anfang als Künstler dazu tendiert sich in Bezug auf Labels und Verlage bittstellerisch zu verhalten...

Ich frag mich woher das kommt...
Die Gründe dafür dürften vielfältig sein. Ganz sicher aber dürften unverständlich geschriebene, in englischer Sprache verfasste Verträge dazu beitragen, die Unsichheit beim Künstler zu forcieren.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Stephan S »

fuzzfilth hat geschrieben: 22 Apr 2020 - 3:06 Die Musik gehört rechtlich dir und dem Verlag.
Mal aus der Deckung gerufen: Nein. Urheberrechte kann man Deutschland nicht verkaufen.
Du kannst Firmen zur Wahrung der Rechte beauftragen oder Nutzungsrechte vergeben.
Außerdem:
Wenn ein Verlagsvertrag endet, endet er. Es ist nach meinem Verständnis absurd, danach noch irgendwelche Forderungen daraus zu erheben.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von fuzzfilth »

Das stimmt. Urheberrecht ist nicht übertragbar, nur vererbbar. Meine Aussage stammt aus dem Pleistozän dieses Threads, als noch die Chance in Reichweite schien, das Thema einigermaßen übersichtlich zu umreißen...
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von bitzone »

fuzzfilth hat geschrieben: 24 Apr 2020 - 18:17 das Thema einigermaßen übersichtlich zu umreißen...
Ich versuch's mal:
1. Hör auf die Leute hier, was dir bisher geraten wurde, ist gut.
2. Schau, dass dir klar wird, was du bei dem Deal gewinnst. Zahlen, ohne Konjunktiv.

Geht es eigentlich im Vertrag auch um Live Auftritte?

Defaitistische Anmerkung: wenn es nur um ein Einzelstück ginge, das würde berühmt, aber der TE ginge monetär leer aus, wäre er dennoch in aller Munde. Ein Erfolg.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von teloy »

....alles vom prinzip soweit so standard....

es ist für kein label, insbesondere in diesem genre, von intresse deine musik zu veröffentlichen ohne auch an den rechten dafür beteiligt zu sein....

bei den heutigen veröffentlichungsformen generieren ausschliesslich "nur" noch verlags anteile auch monetäre umsätze....

das ein "label deal" den verlagsdeal gleich miteinschliesst ist also durchaus gang und gebe...

und beschränkt sich in diesem fall ausschliesslich auf konkrete produktionen.......nicht auf dich als künstler.....
ein künstler exclusiv vertrag wäre also nomma was anderes und nur bei sowas lohnt es sich heute noch genauer darüber nachzudenken und auf das kleingedruckte zu achten....

in diesem fall jedoch sind und verbleiben dann lediglich die betreffenden tracks in deren händen/laden....was ja total ok geht.....
und ausschliesslich eben diese tracks sind verhandlungsgegenstand und wenn das label diese an andere sublizensieren kann, ist das eine gute sache....für die und für dich....denn eine solche sublizensierung multipliziert ja das, was in der werkmeldung bei der gema vermerkt ist....und da stehst du als urheber mit deiner gema mitgliedsnummer drin und eben auch etwaige share vereinbarungen mit dem etwaigen publisher/label/verlag...

die vertragsdauer (hierbei ist die dauer des verlag deals in der regel länger als die des veröffentlichungs deals) bezieht sich auf den zeitraum in dem du nicht, mit den btreffenden tracks, an denen vorbei arbeiten darfst....und mit ablauf aber wieder frei damit verfahren könntest....davon bleiben aber etwaige sublzensierungen aus der labelvertragszeit unbetroffen...was lediglich heisst, das die betreffenden tracks irgenwo anderweitig weiterdudeln werden und du da nix dran ändern kannst...aber warum solltest du auch, schliesslich bleibt es ja dein verbrieftes urheberrecht und etwaige shares in deren verwerungskette werden dann nur von dem anteil abgezwackt den du in erster instanz dem label zugestanden hast....

und mehr als 70 zu 30 zu deinen gunsten solltest du nicht zugestehen....
...SHARE MUSIC FROM HAND TO HAND AND EAR TO EAR...
....coincidence is code.....RAW RUMBLE CODE.
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