Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

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hennewurf
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Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von hennewurf »

Sind diese beiden Punkte in einem Plattenvertrag üblich?

Bereich/Szene/Genre: Deep House, Clubmusik.

1. If the licensor/artist is author of the works related to the contractual recording rights, the licensor is bound to sign with XYZ a music publishing contract (Standard contract of the German Music Publisher Assoc.) with the terms: Territory: World, Term: Life of copyright, no advance, no kick-back.

2. Compilations, Synchlicenses, Sublicenses etc. may continue to be used and exploited even after the Exploitation Period has expired.


Noch mal genauer gefragt.

Zu Punkt 1:
Ist das normal, dass man auch einen Verlagsvertrag abschließt mit dem Label bzw. dem verbundenen Verlag? Vor allem wurde mir gesagt, dass ich mich dazu verpflichte mit der Unterschrift im Plattenvertrag, auch einen solchen Verlagsvertrag zu unterschreiben. Den Inhalt vom Verlagsvertrag kenne ich aber noch nicht. Ist das normal?

Zu Punkt 2:
Warum soll die Auswertung der Synch Rechte, also TV und Werbung usw. über die Vertragslaufzeit hinaus erfolgen? Wozu dann überhaupt eine Vertragslaufzeit? Das finde ich irgendwie komisch. Vor allem lese ich im Plattenvertrag nirgendwo wie lange diese Auswertung der Sync Rechte dann gehen soll.
Zuletzt geändert von hennewurf am 22 Apr 2020 - 3:09, insgesamt 2-mal geändert.
fuzzfilth

Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von fuzzfilth »

Das erste ist von der Idee her gängig. Das Label versucht auch an die Verlagsrechte zu kommen um einen Teil der GEMA-Tantiemen zu erhalten. Kann man machen, muss man nicht. War es nicht so, dass das Label, wenn es diese Klausel zur Bedingung macht, sich strafbar macht ?

Zum zweiten Punkt, stell dir vor dein Song wird für einen Film lizensiert der weltweit vertrieben wird. Und nach drei Jahren steigst du aus aus dem Vertrag oder er endet vertragsgemäss. Der Song ist aber in dem Film und da bleibt er auch. Das wäre ein vernünftiger Grund. Ist aber sehr schwammig formuliert und schließt z. B. nicht aus dass das Label den Song nach Vertragsende weiterhin unter seinem Namen in Compilations unterbringt.

Dat Ding is - Die Musik gehört rechtlich dir und dem Verlag, die Aufnahme der Musik gehört rechtlich dem Label. Das muss dir klar sein.
hennewurf
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von hennewurf »

fuzzfilth hat geschrieben: 22 Apr 2020 - 3:06 Dat Ding is - Die Musik gehört rechtlich dir und dem Verlag, die Aufnahme der Musik gehört rechtlich dem Label. Das muss dir klar sein.
Was bedeutet das genau, bzw. was hat das für Auswirkungen ? Wieso betonst du das so, dass mir das klar sein muss? Das hört sich irgendwie unheimlich an :lol:

fuzzfilth hat geschrieben: 22 Apr 2020 - 3:06 Zum zweiten Punkt, stell dir vor dein Song wird für einen Film lizensiert der weltweit vertrieben wird. Und nach drei Jahren steigst du aus aus dem Vertrag oder er endet vertragsgemäss. Der Song ist aber in dem Film und da bleibt er auch. Das wäre ein vernünftiger Grund. Ist aber sehr schwammig formuliert und schließt z. B. nicht aus dass das Label den Song nach Vertragsende weiterhin unter seinem Namen in Compilations unterbringt.
Ok klingt logisch. Das mit den Compilations finde ich auch merkwürdig.
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muki
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von muki »

ich mag da jetzt etwas off liegen, aber ich bilde mir ein,
dass da vor einiger zeit der herr christian henson ziemlich genau diese problematik
in einigen seiner YT videos auf seinem YT kanal angesprochen hat

sprich verlagsrechte, syncrechte und tantiemen
quasi ein kuchen, wo sich andere gerne bedienen und wo man aufpassen muss...

https://www.youtube.com/channel/UCXCXxh ... iHA/videos
muki
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Geheimagent »

Mal ein paar Gedanken dazu:
Solange an einem Label ein Verlag angeschlossen ist, wie es hier der Fall ist, versuchen sie auch an die Verlagsrechte zu kommen.
Das ist üblich. Allerdings sollte der Verlag auch dafür entsprechende Leistungen bringen. Das sollte man vertraglich festhalten. Ein Verlagsvertrag läuft nach 5 Jahren aus, daher ist man bei Erfolg immer daran interessiert den Künstler zu halten. Wenn der Künstler geht, nimmt er aber nicht seine dort verlegte Musik mit.
Dann kommt hinzu, dass die Rechte und Pflichten in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich geregelt sind.
hennewurf
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von hennewurf »

Geheimagent hat geschrieben: 22 Apr 2020 - 8:22 Mal ein paar Gedanken dazu:
Solange an einem Label ein Verlag angeschlossen ist, wie es hier der Fall ist, versuchen sie auch an die Verlagsrechte zu kommen.
Das ist üblich.
Was wäre denn, wenn ich dem Label/Verlag die Verlagsrechte NICHT geben würde? Kann man den Song dann trotzdem veröffentlichen, oder MUSS ein Verlag mit dran sein? Oder reicht einfach das Plattenlabel.

Erweiterte Frage: Wenn man es nicht machen muss mit dem Verlag, dann würde ich die Rechte als Produzent und Künstler, sprich Urheber, einfach behalten, oder? Also die, die sonst der Verlag bekommen hätte.
Geheimagent hat geschrieben: 22 Apr 2020 - 8:22 Allerdings sollte der Verlag auch dafür entsprechende Leistungen bringen.
Ja, welche sind das eigentlich? Ich schwimme da gerade sehr.. wo liegt der Unterschied vom Verlag zum Label? Und was bringt mir als Künstler ein Verlagsvertrag?

Geheimagent hat geschrieben: 22 Apr 2020 - 8:22 Ein Verlagsvertrag läuft nach 5 Jahren aus, daher ist man bei Erfolg immer daran interessiert den Künstler zu halten. Wenn der Künstler geht, nimmt er aber nicht seine dort verlegte Musik mit.
D.h. wenn der Verlagsvertrag ausläuft behält der Verlag die Rechte an meiner Musik (uiuiui) wozu dann die Laufzeit des Verlagsvertrages?


Und noch mal ganz grundlegend:
Findet ihr es nicht auch unseriös, dass das Label mich mit der Unterschrift unter dem Plattenvertrag dazu verpflichtet einen Verlagsvertrag zu unterschreiben?
(siehe Plattenvertragstext oben)
Ohne mir vorher den Inhalt des Verlagsvertrages zu zeigen?
Ich habe sogar nach dem Verlagsvertrag vorab gefragt, da kam keine Antwort
fuzzfilth

Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von fuzzfilth »

Ich könnte das jetzt alles abtippen, aber lieber klebe ich einen Link dran:
https://www.bonedo.de/artikel/einzelans ... -sinn.html
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Geheimagent »

hennewurf hat geschrieben: 22 Apr 2020 - 14:50 D.h. wenn der Verlagsvertrag ausläuft behält der Verlag die Rechte an meiner Musik (uiuiui) wozu dann die Laufzeit des Verlagsvertrages?
Das hat Christian oben bereits erklärt. Natürlich kannst Du Dir wie es Paul McCartney mit einigen seiner Beatlesstücke gemacht hat die Rechte zurückkaufen.

Der Link von Christian erklärt soweit alles.

Wenn ein Verlag dafür sorgt, dass Du hinterher ein finaziell abgesichtes Leben führst, was Du ohne ihn nicht führen würdest, dann sind beide Seiten glücklich.

Kannst Du aber die nächsten 5 Jahre nirgendswo was veröffentlichen, und Du stempelst beim Arbeitsamt, dann hast Du nichts davon. Der Verlag zumindest, dass Du einen anderen Akt nicht gefährdest.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von wonshu »

Auch Dienstleistungspflichten sind etwas, das der Verlag für Dich leisten könnte und das Du vertraglich festhalten kannst, wenn Du möchtest. Da haben die möglicherweise wenig Bock drauf, wenn sie mal merken, dass Rechteverwaltung auch Arbeit ist. Im speziellen: Abo bei einem Monitoring System ob Deine Musik gesendet wurde (Soundmouse, oder ähnliche Services!), Auslandsnutzung oder solche Dinge. Das ist alles Aufgabe des Verlags.

Vielleicht kannst Du Dir ein paar präzise Forderungen hier oder sonstwo im Netz zusammenklicken und in den Verlagsvertrag reinschreiben.

Auch ein Vorschuss für die Verlagsrechte ist nicht unangemessen.

Auch das Aquirieren von Sync Placements wäre etwas, was man vom Verlag verlangen kann, das ist aber natürlich schwer, in einen Vertrag zu gießen, weil sie Dir natürlich nicht garantieren können, dass es auch wirklich Abnehmer für Deine Musik geben wird.

Also: Verlagsrechte abgeben ist eher normal, dafür Leistungen einzufordern aber eben auch.

Kenne Deine Rechte!

Best,
Hans
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Lichtenberg »

Du hast jetzt viele Antworten bekommen. Aber bringen sie Dir auch etwas?

Vor einer Antwort würde ich Dir vielmehr ein paar Fragen stellen:

Die wichtigste Frage zuerst: Hat das Label tatsächlich einen Verlag oder bietet es selbst überhaupt Verlagstätigkeiten an? Etliche Label nutzen Verträge, die sie selbst gar nicht verstehen und die sie von irgendwo kopiert haben, weil sie meinen, so müsste es sein. Die Musik"industrie" ist eines nämlich nicht: Eine Industrie mit ebensolchen Standards. Da sind überwiegend Laien, statt Profis unterwegs. Dennoch wird gerne so getan, als wüsste man ganz genau, wie das alles so funktioniert und was die rechtlichen Hintergründe sind.

Wenn der Vertragstext auf englisch ist, dann wird es sich wohl nicht um ein deutsches Label handeln. Oder doch? Und wenn nein: Welches Recht (aus welchem Land?) soll zur Anwendung kommen?

Angenommen, Du entscheidest dich zusätzlich den/ einen Verlag zu nutzen: Warum eigentlich? Bist Du der GEMA oder in einer ähnlichen Organisation angeschlossen, die Deine Rechte wahrnimmt? Wenn nicht: Brauchst Du dann wirklich einen Verlag? Möchtest Du und hälst Du es für realistisch, dass Deine Musik tatsächlich wie auch immer den Weg in eine Werbung oder in einen Film findet? - Mach Dir bei der Beantwortung der Frage aber nichts vor: Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, tendiert gegen Null.

Angenommen, Du unterschreibst den Vertrag und es läuft nicht so, wie Du es aus dem Vertrag von Deinem Vertragspartner erwartest: Bis Du dann überhaupt in der Lage, Deine Rechte effektiv wahrzunehmen? Hast Du also einen Rechtsanwalt, der Dich in dem Fall vertreten könnte? Auch international - wenn das Label und der Verlag nicht in Deutschland ansässig sind?

Und eine entscheidende Frage: Erwartest Du tatsächlich (nennenswerte) Einnahmen über den Verkauf und die sonstige Verwertung Deiner Musik? Sei ehrlich und betrachte dabei die Situation möglichst realistisch.

Am Ende gilt eines: Unterschreibe nichts, was Du nicht kennst und vor allem: was Du nicht verstehst.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von bitzone »

hennewurf hat geschrieben: 22 Apr 2020 - 2:50 Plattenvertrag
Was bedeutet das bei dir, Vinyl, Plays, Live?
Selfmarketing kann ja auch funktionieren.
Also - was verspricht man dir? Deine Musik ist ja schon im Rennen.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von hennewurf »

Lichtenberg hat geschrieben: 22 Apr 2020 - 20:50 Du hast jetzt viele Antworten bekommen. Aber bringen sie Dir auch etwas?

Vor einer Antwort würde ich Dir vielmehr ein paar Fragen stellen:

Die wichtigste Frage zuerst: Hat das Label tatsächlich einen Verlag oder bietet es selbst überhaupt Verlagstätigkeiten an? Etliche Label nutzen Verträge, die sie selbst gar nicht verstehen und die sie von irgendwo kopiert haben, weil sie meinen, so müsste es sein. Die Musik"industrie" ist eines nämlich nicht: Eine Industrie mit ebensolchen Standards. Da sind überwiegend Laien, statt Profis unterwegs. Dennoch wird gerne so getan, als wüsste man ganz genau, wie das alles so funktioniert und was die rechtlichen Hintergründe sind.

Wenn der Vertragstext auf englisch ist, dann wird es sich wohl nicht um ein deutsches Label handeln. Oder doch? Und wenn nein: Welches Recht (aus welchem Land?) soll zur Anwendung kommen?

Angenommen, Du entscheidest dich zusätzlich den/ einen Verlag zu nutzen: Warum eigentlich? Bist Du der GEMA oder in einer ähnlichen Organisation angeschlossen, die Deine Rechte wahrnimmt? Wenn nicht: Brauchst Du dann wirklich einen Verlag? Möchtest Du und hälst Du es für realistisch, dass Deine Musik tatsächlich wie auch immer den Weg in eine Werbung oder in einen Film findet? - Mach Dir bei der Beantwortung der Frage aber nichts vor: Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, tendiert gegen Null.

Angenommen, Du unterschreibst den Vertrag und es läuft nicht so, wie Du es aus dem Vertrag von Deinem Vertragspartner erwartest: Bis Du dann überhaupt in der Lage, Deine Rechte effektiv wahrzunehmen? Hast Du also einen Rechtsanwalt, der Dich in dem Fall vertreten könnte? Auch international - wenn das Label und der Verlag nicht in Deutschland ansässig sind?

Und eine entscheidende Frage: Erwartest Du tatsächlich (nennenswerte) Einnahmen über den Verkauf und die sonstige Verwertung Deiner Musik? Sei ehrlich und betrachte dabei die Situation möglichst realistisch.

Am Ende gilt eines: Unterschreibe nichts, was Du nicht kennst und vor allem: was Du nicht verstehst.
Ich denke schon, dass die seriös sind in dem Sinne, dass die wissen, was die tun. Es handelt sich um ein Unternehmen, dass bekannte Labels und Künstler im bürokratischen Sinne managed. Die machen die Verträge usw. Das Label selber ist aus Deutschland, der Vertrag leider nur auf Englisch, fand ich auch blöd.

Ich vermute mal ich kriege kaum einen Cent raus aus dem Verkauf. Es ist ein Indielabel in einem Indie Musikbereich. Außerdem glaube ich nicht, dass dieser Song für einen Film od. Ähnliches gesynced wird (sagt man das so? Abgesehen davon, dass es denglisch ist ;)

Ich glaube auch nicht, dass die sich einen feuchten Kehricht um mich kümmern oder mich "placen". Die wollen, denke ich, einfach nur Kohle abgreifen von der GEMA, sollte der Song doch irgendwo unerwartet Geld bringen.

Ich bin auch noch nicht mal in der GEMA, allerdings melde ich mich da jetzt an. Muss ich das eigentlich vorher machen, also bevor ich den Platten und evtl. Verlagsvertrag unterschreibe? Ne, oder - ich kann die Werke auch nachträglich da eintragen lassen bei der GEMA, oder?

Ihr fragt euch vielleicht warum ich dann so ein Aufwand betreibe, wenn ich das eh alles sehr nüchtern und realistisch sehe. Nunja es geht mir schlichtweg ums Prinzip. Das ist meine Musik, ich habe da Tage und Nächte dran gesessen und mir bedeutet die was. Und ich muss es irgendwann lernen, was Business/Rechte-technisch abgeht, sonst haue ich irgendwann mal eine Bombe raus musikalisch gesehen und stehe da mit 3,20 Euro. Außerdem finde ich es, abgesehen davon, dass es tierisch anstrengend und nervtötend ist, auch manch mal echt interessant.

-

Bis hier hin schon mal danke, habe viel gelernt. Musikverlag ist also gängiges Modell, aber man muss aufpassen was man da unterschreibt.
Am bedenklichsten empfinde ich es nach wie vor, dass ich im Plattenvertrag stehen habe, dass ich auch einen Musikverlagsvertrag unterschreiben werde, ohne diesen aber vorer zu sehen. Ich weiss jetzt nicht, ob ich die noch mal fragen soll den Musikverlagsvertrag vorab einsehen zu können.
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Peter Ostry
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Peter Ostry »

hennewurf hat geschrieben: 23 Apr 2020 - 23:25Ich weiss jetzt nicht, ob ich die noch mal fragen soll den Musikverlagsvertrag vorab einsehen zu können.
Wieso fragen sollen vorab können?
Du bist kein Bittsteller, sondern ein potentieller Geschäftspartner. Also verlange was du sehen willst und in einer Sprache, die du vollständig verstehst. Falls du kein grenzenloses Vertrauen in deine neuen Freunde hast, achte darauf, dass als Gerichtsstand (oder wie das bei euch heißt) ein deutsches Gericht im Vertrag steht.

Wenn das denen nicht passt, können sie mich anrufen, ich erklär's ihnen :-)

Stell dir einfach vor, dass Mick Jagger keinen Vertrag mit einer Firma auf den Cayman Islands in russischer Sprache mit Gerichtsstand in Tokio abschließen würde.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Geheimagent »

hennewurf hat geschrieben: 23 Apr 2020 - 23:25 Ich glaube auch nicht, dass die sich einen feuchten Kehricht um mich kümmern oder mich "placen". Die wollen, denke ich, einfach nur Kohle abgreifen von der GEMA, sollte der Song doch irgendwo unerwartet Geld bringen. unterschreibe? Ne, oder - ich kann die Werke auch nachträglich da eintragen lassen bei der GEMA, oder?
Die können nur an Dir Geld verdienen, wenn Du auch Geld daran verdienst. Angenommen die nehmen 1000€ ein, behalten sie 400€ und Du kriegst 600€. Ich würde auf einer Klausel bestehen, sollte sich innerhalb einer geweissen Zeit kein Erfolg einstellen, dass Du inkl. der Rechte an den Songs aus dem Vertrag aussteigen darfst. Das am besten mit einem Anwalt absprechen, und den Vertrag auch von dem prüfen lassen.
hennewurf hat geschrieben: 23 Apr 2020 - 23:25 Ich bin auch noch nicht mal in der GEMA, allerdings melde ich mich da jetzt an. Muss ich das eigentlich vorher machen, also bevor ich den Platten und evtl. Verlagsvertrag unterschreibe? Ne, oder - ich kann die Werke auch nachträglich da eintragen lassen bei der GEMA, oder?
Die GEMA macht nur Sinn, wenn Du Deine Musik verkaufst, in welcher Form auch immer.
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Re: Plattenvertrag: Sind diese Punkte üblich ?

Beitrag von Lichtenberg »

hennewurf hat geschrieben: 23 Apr 2020 - 23:25 Ich denke schon, dass die seriös sind in dem Sinne, dass die wissen, was die tun. Es handelt sich um ein Unternehmen, dass bekannte Labels und Künstler im bürokratischen Sinne managed. Die machen die Verträge usw. Das Label selber ist aus Deutschland, der Vertrag leider nur auf Englisch, fand ich auch blöd.
Vorab: Das sind bestimmt nette, engagierte Menschen, die den Laden betreiben und am Ende wollen sie mit Dir gemeinsam Geld verdienen. Und die wissen auch, dass wenn Du unzufrieden bist und Du keine Musik mehr machst, sie eben auch kein weiteres Geld mit Dir verdienen werden. Insofern alles gut.

Dennoch habe ich nicht den Eindruck, dass sie "schon wissen" was sie tun. Als deutsches Unternehmen mit einem deutschen Künstler einen Vertrag auf englisch abzuschließen deutet eher auf Kenntnisfreiheit in rechtlichen Belangen hin. Nimm an, es kommt zu Streitigkeiten und zu einem Gerichtsverfahren: Glaubt man ernsthaft, dass das Gericht sich mit einem englischen Vertrag auseinandersetzt? Das Gericht wird einen Dolmetscher mit der Übersetzung des Vertrags beauftragen. Der wird etwa vier bis fünf Stunden Zeit für seine Arbeit aufwenden und dann 5 x 80 Euro, plus pauschale Auslagen, Kopierkosten, Anzahl der getippten Zeichen und die Umsatzsteuer berechnen. Allein die Übersetzung wird also rund 450 Euro kosten.

Wenn man das weiß, warum wird der Vertrag dann nicht gleich auf deutsch verfasst?

hennewurf hat geschrieben: 23 Apr 2020 - 23:25Ich vermute mal ich kriege kaum einen Cent raus aus dem Verkauf. Es ist ein Indielabel in einem Indie Musikbereich. Außerdem glaube ich nicht, dass dieser Song für einen Film od. Ähnliches gesynced wird (sagt man das so? Abgesehen davon, dass es denglisch ist ;) Ich glaube auch nicht, dass die sich einen feuchten Kehricht um mich kümmern oder mich "placen". Die wollen, denke ich, einfach nur Kohle abgreifen von der GEMA, sollte der Song doch irgendwo unerwartet Geld bringen.

Ich bin auch noch nicht mal in der GEMA, allerdings melde ich mich da jetzt an. Muss ich das eigentlich vorher machen, also bevor ich den Platten und evtl. Verlagsvertrag unterschreibe? Ne, oder - ich kann die Werke auch nachträglich da eintragen lassen bei der GEMA, oder?
Du gehst davon aus, kaum Geld mit Deinen Songs zu verdienen und dass sie weder Verwendung finden werden in der Werbung oder in Filmen. Mit Airplay im Radio wird wohl ebenfalls kaum bis gar nicht zu rechnen sein. Warum willst Du dich dann der GEMA anschließen? In der Regel ist es sogar so, dass kleine unabhängige Labels gar nicht wollen, dass ihre Künstler in der GEMA sind, denn dann müssen sie vorab Geld an die GEMA zahlen, wenn sie z.B. CD pressen lassen wollen. Und selbst wenn nur digital veröffentlich werden soll, bedeutet GEMA zunächst nicht nur für Dich sondern auch für das Label Aufwand. Den kann und sollte man aber erst betreiben, wenn auch wirklich mit entsprechender monitärer Rechtewahrnehmung durch die GEMA zu rechnen ist.
hennewurf hat geschrieben: 23 Apr 2020 - 23:25 Ihr fragt euch vielleicht warum ich dann so ein Aufwand betreibe, wenn ich das eh alles sehr nüchtern und realistisch sehe. Nunja es geht mir schlichtweg ums Prinzip. Das ist meine Musik, ich habe da Tage und Nächte dran gesessen und mir bedeutet die was. Und ich muss es irgendwann lernen, was Business/Rechte-technisch abgeht, sonst haue ich irgendwann mal eine Bombe raus musikalisch gesehen und stehe da mit 3,20 Euro. Außerdem finde ich es, abgesehen davon, dass es tierisch anstrengend und nervtötend ist, auch manch mal echt interessant.
Deine Leidenschaft und das "Prinzip" können die Meisten hier gewiss nachvollziehen. Du darfst aber durchaus auch etwas unbedarft an die Sache rangehen. Alle Verträge, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, unterliegen der AGB-Kontrolle. Dass heißt, dass z.B. überraschende oder mehrdeutige Klauseln unwirksam sein können. Ebenso ist es mit Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Insofern sind viele Verträge, die so im Musikbizz Verwendung finden, eher für die Label nachteilig, weil die als die sog. Verwender der AGB gelten. Und vielen ist das gar nicht bekann.
hennewurf hat geschrieben: 23 Apr 2020 - 23:25Musikverlag ist also gängiges Modell
Das kann man so nicht sagen. Bei "kleinen" Künstlern und Labeln ist es die Ausnahme, dass die Musik auch noch verlegt werden soll. Im Übrigen kann ein Verlagsvertrag auch nachträglich abgeschlossen werden.

Was Du also machen solltest: Lass Dir einen auf deutscher Sprache verfassten Vertragstext vorlegen. Das ist nicht peinlich (weil man mutmaßlich kein Englisch versteht), sondern Pflicht: Deutsches Label, deutscher Künstler, deutsches Recht, deutscher Gerichtsstand. Einen Vertrag daher auf englisch zu verfassen ist nicht international, sondern unbedarft.

Weiter solltest Du Dir jede Regelung im Vertrag genau anschauen und überlegen, ob Du das für dich richtig ist. In aller Regel kann man nämlich alle Vertragsinhalte verhandeln. Und das ist auch üblich.
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