„Neustarthilfe“ für Soloselbstständige – das ist der nächste Milliarden-Vorschuss
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Dabei kommen sie vor allem der Forderung von freien Künstlern, Moderatoren und anderen Soloselbstständigen nach, dass der Staat direkte Zuschüsse für den Lebensunterhalt zahlen müsse. Es reiche nicht, wenn er lediglich für die laufenden Betriebskosten aufkommt.
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Wenn sie nicht genug Geld zum Leben haben, müssten eben beide die Grundsicherung, auch Hartz IV genannt,
beantragen – eine Unterstützung die im Frühjahr wegen der Krise ebenfalls verbessert wurde, so werden die gesamten Mietkosten übernommen.
Geeinigt haben sich die Minister nun auf die „Neustarthilfe für Soloselbstständige“.
Die Gruppe kann nun eine Pauschale in Höhe von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichzeitraum des Vorjahres ansetzen.
„Mit der Neustarthilfe erhalten Soloselbständige, die oft keine Betriebskosten geltend machen konnten, eine Sonderunterstützung von einmalig bis zu 5000 Euro – als unbürokratischer Zuschuss“, ließ sich Finanzminister Scholz zitieren. Das helfe gerade Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die von den Auftrittsbeschränkungen der Pandemie besonders gebeutelt seien.
Die maximale Pauschale von 5000 Euro bekommen alle, die in sieben Monaten 2019 zusammen einen Umsatz von mehr als 20.000 Euro hatten und in den sieben Monaten von Dezember 2020 bis Juni 2021 nicht einmal auf die Hälfte kommen. Je weniger Geschäft in guten Zeiten, desto weniger Zuschuss in schlechten. Das heißt auch, dass wahrscheinlich immer noch viele zusätzliche Hilfe wie die Grundsicherung brauchen. Die Neustarthilfe wird darauf nicht angerechnet, heißt es von Seiten der Ministerien.
Gestaffelte Rückzahlung
Die Neustarthilfe löst die Novemberhilfe ab, die den betroffenen Soloselbstständigen in diesem Monat sogar einen Umsatzausfall von 75 Prozent ersetzt.
Die volle Betriebskostenpauschale von 25 Prozent wird bei der Neustarthilfe den Ministerien zufolge gewährt, wenn der Umsatz der Soloselbstständigen während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzeitraum 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.
Die Hilfe soll als Vorschuss ausgezahlt werden, das heißt, zumindest bevor die konkreten Umsatzeinbußen von Dezember 2020 bis Juni 2021 feststehen.Sollte sich die Pandemielage früher entspannen und die Umsätze am Ende doch über den 50 Prozent gelegen haben, muss das Geld anteilig zurückgezahlt werden.
Und zwar gestaffelt: Bei 50 bis 70 Prozent ist ein Viertel der Neustarthilfe zurückzuzahlen, bei einem Umsatz zwischen 70 und 80 Prozent die Hälfte, bei bis zu 90 Prozent drei Viertel, darüber alles.
Bis die Anträge gestellt werden können, dauert es noch. Die Neustarthilfe ist Teil der Überbrückungshilfe III, jenes Paketes, dass ab dem 1. Januar gelten soll.
„Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission
können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden“, teilten die Ministerien mit. Die Details zur Antragstellung würden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen.
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https://www.welt.de/wirtschaft/article2 ... ndige.html