Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Geld mit Musik verdienen, GEMA, GVL, Labels, Verträge...

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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Ok, der Ton gefällt mir deutlich besser.

Folgende Dinge fallen unter das Urheberrecht: Komposition, Text, Bearbeitung, Aufführung und Aufnahme.
In Deutschland bekommen die meisten Künstler ihre Urheberrechtseinnahmen über die GEMA (Erklärungsvideo) und GVL (Erklärungsvideo).
Der Unterschied zwischen den beiden Gesellschaften wird hier gut erklärt. (Erklärungsvideo).

Sind Künstler bei einer Plattenfirma unter Vertrag, gehen die Einnahmen durch die GVL an die Plattenfirma, die sich üblicherweise die Masterrechte gesichert hat.
(..) Als Masterrecht wird das Rechtebündel an einer fertigen Musikaufnahme bezeichnet. Es umfasst alle Leistungsschutzrechte der mitwirkenden Künstler und alle (Urheber-)Rechte, wenn diese Rechte nicht z.B. von der GEMA wahrgenommen werden. Das Masterrecht ist Gegenstand des sogenannten Bandübernahmevertrages.
(..)
Im Bandübernahmevertrag wird das Masterrecht auf das Label übertragen, das somit über den Verkauf der Aufnahmen entscheiden kann und die Künstler an den Gewinnen (korrekter ist Umsatz) beteiligt.

http://www.blogzimbalam.de/musikbusines ... sterrecht/
Der von Dir (Lichtenberg) eingebrachte Einwand, warum das Urheberrecht zum Schutze der Künstler nicht reicht, unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Urheberrechtsformen die von GEMA und GVL vertreten werden. Im Musikervolksmund, unter denen, die sich mit dem Thema auskennen, wird lapidar zwischen Urheberrecht (GEMA) und Leistsungsschutzrecht (GVL) unterschieden, in dem man von Urheberrecht (GEMA) und Aufnahme/ Tonträgerverkäufen (GVL) spricht.
Rechtlich fällt aber beides unter das Urheberrecht.

Fokus des Threads liegt auf den Masterrechten, die sich Plattenfirmen sichern, um Tonträger verkaufen zu können.

Für eine 7-20% Umsatzbeteiligung übertragen Künstler den Teil ihrer Urheberrechte an Plattenfirmen, der als Masterrechte zusammengefasst wird.
Im schlimmsten Fall für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist, die bei 70 Jahren liegt.

Dies war meiner Meinung nach schon immer Wucher, viel früher aber weniger ins Gewicht, da die Umsätze groß genug waren, um Künstlern trotz geringen Beteiligung
ein gutes Einkommen zu sichern. Heutzutage sieht das schon anders aus. Mit dem Internet kam es zu Umsatzeinbrüchen. Um diese zu kompensieren hat sich die Musikindustrie zunächst das 360° Modell einfallen lassen, welches es ihnen vertraglich erlaubt auch an anderen Einnahmequellen des Künstlers mitzuverdienen.
Merchandising und Konzertkarten beispielsweise.

2008 wurde gemeldet
(..)Warner Music ist eines der vier letzten Major Labels. Jetzt haben sie in den USA eine neue Gewichtung in ihrer Vetragspolitik bekannt gegeben, nach der jeder neue Künstler einen so genannten 360-Grad-Deal unterzeichnen muss, das Label also von allem etwas ab bekommt. (..)

https://www.metal-hammer.de/neue-vertra ... ls-435556/
Was unter Musikindustrie zu verstehen ist:
(..)
Das heute auf nur noch vier Unternehmen zurückgegangene Oligopol der Plattenfirmen (Universal Music Group, Sony Music Entertainment, EMI Group, Warner Music Group), die zur Hälfte wiederum ein Teil von internationalen Medienkonglomeraten sind (3), hat es im Verständnis eines reinen CD-Dienstleisters versäumt, das Internet nachhaltig als neuen Vertriebskanal in ihren Distributionsmix aufzunehmen, um als Entertainment Dienstleister die Konsumentenpräferenzen im Download-Markt nicht zu ignorieren. (4)
(..)

https://www.kulturmanagement.net/Themen ... strie,1107
Die Großen bestimmen was Usus ist und der Markt passt sich dem mehr oder weniger an.
Mit Streaming Abo von Spotify & Co hofft die Industrie Internet Piraterie entscheidend einzudämmen, da die Kunden das Geschäftsmodell annehmen.
Der Umsatz wird inzwischen zu 65% durch Streaming Dienste erwirtschaftet und durch die Corona Maßnahmen war es der einzige Bereich der stieg.
Zum Nachteil der unter Plattenvertrag stehenden Künstler, da sie pro Stream nur die 7-20% Umsatzbeteiligung ausgezahlt bekommen und durch die Corona Maßnahmen
starke Umsatzeinbußen zu verschmerzen haben. Im Konzertbereich sind es fast 80%.

Das davon allgemein nicht nur pinkenlde US Rapper betroffen sind hatte ich schon verlinkt. https://www.deutschlandfunk.de/streamin ... _id=469072

Zum Thema Sittenwidrigkeit findet man leicht recherchierbar auf der Wikipedia Seite auch andere Beispiele als die von Dir erwähnte Prostitution.
(..)
Privatrecht
Ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, so gilt es von Anfang an als nichtig § 138 Abs. 1 BGB. Hierdurch werden die Vertragsfreiheit (sogenannte Privatautonomie, Art. 2 Abs. 1 GG) und auch die Rechtssicherheit eingeschränkt, da die gerichtliche Prüfung von Rechtsgeschäften immer nur im Nachhinein erfolgt. Andererseits werden aber auch regelmäßig die Interessen schwächerer Vertragspartner, insbesondere rechtlich unerfahrener Einzelpersonen (beispielsweise Mieter, Kreditnehmer, Bürgen) und die Interessen am Vertrag Unbeteiligter, etwa der Allgemeinheit, besonders gewürdigt.
(..)

https://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwid ... utschland)
Dort findet man auch Beispiele aus dem Bankwesen über Kreditverträge, Verträge über Kreditsicherheiten und Neukredite.

Recherchiert man im Bereich Musik lässt sich sogar ein Urteil finden, dass sich mit Sittenwidrigkeit im Management befasst. Das Gericht stellt folgendes fest.
(..)
Für die Annahme eines wucherähnlichen Geschäftes bedarf es neben dem auffälligen Missverhältnis zwischen der Höhe der versprochenen Vergütung und der dafür zu erbringenden Leistung des Hinzutretens weiterer sittenwidriger Umstände, wie etwa einer verwerflichen Gesinnung oder der Ausnutzung der schwierigen Lage oder der Unerfahrenheit des Partners für das eigene übermäßige Gewinnstreben. Demgemäß macht allein der Umstand, dass die versprochene Provision im Verhältnis zur Üblichen außergewöhnlich hoch ist einen Vertrag noch nicht sittenwidrig. Da jedoch auch nach Auffassung der Beklagtenseite der übliche Provisionsanspruch zwischen 10 % und 20 % liegt, kann ein Provisionsbetrag von 25 % noch nicht als grobes Missverhältnis von Leistungen und Gegenleistung angesehen werden. Auf die Frage der subjektiven Umstände kommt es folglich erst gar nicht mehr an.
Auch die Dauer des Vertragsverhältnisses kann eine Sittenwidrigkeit nicht begründen, da die vertraglichen Pflichten für beide Seiten gleichermaßen fortbestehen.
Ein Knebelungsvertrag kann in dem Managementvertrag gleichfalls nicht gesehen werden, da dessen Abschluss zwar in der Teilnahmevereinbarung vorausgesetzt worden ist, Inhalt und Umstände des Abschlusses des Managementvertrages aber vom Beklagten über seinen Interessenvertreter gewahrt werden konnten, so dass ein Zwang zum Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht bestand.
Auch der Umstand, dass eine Einbeziehung von Zahlungen für bereits vom Beklagten durchgeführte Aufnahmen erfolgte, begründet keine Sittenwidrigkeit des Vertrages.
(..)

https://www.ra-juedemann.de/musikrecht- ... idrigkeit/
Man findet auch Infos über Sittenwidrigkeit bei Künstlerexklusiverträgen.
(..) Künstlerexklusivität:

Meint die exklusive Bindung des Künstlers an einen Verwerter. Der Künstler kann in diesem Fall für die Bindungsdauer keine anderen Vereinbarungen eingehen. Beim Künstlerexklusivvertrag liegt die durchschnittliche Bindungsdauer zwischen 2 und 4 Jahren. Mehr als 5 Jahre Bindungsdauer kann den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen und den Vertrag nichtig machen.
(..)

https://www.backstagepro.de/thema/musik ... -kWmv8vvRZ
Auch Naidoo hat erfolgreich gegen Pelham geklagt aufgrund von Sittenwidrigkeit.
Künstlerverträge sind oft stark unausgewogen. Das liegt hauptsächlich daran, dass junge und unerfahrene Künstler zu schnell und unüberlegt Verträge mit großen Plattenfirmen unterschreiben. In der Praxis werden teilweise sogar Verträge geschlossen, die sittenwidrig sind (LG Flensburg, Urteil vom 24.02.2006 – 6 O 176/04; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.06.2005 – 6 U 109/04). https://www.wbs-law.de/medienrecht/musi ... vertraege/

Xavier Naidoo wieder erfolgreich gegen ehemaligen Produzenten vor Gericht
Künstlervertrag ist sittenwidrig - 409.999 Euro Gagennachzahlung
Der zwischen dem Sänger Xavier Naidoo und der Pelham GmbH, deren Geschäftsführer Moses Pelham ist, im April 1998 geschlossene Künstlervertrag ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) durch Urteil vom 9.7.2003 (Az.: 6 U 65/02). Im Fall hatte Naidoo den Künstlervertrag im August 2000 aufgrund von Differenzen, die wegen Aufnahmen des Künstlers mit seiner Band »Söhne Mannheims« zwischen den Parteien entstanden waren, gekündigt. Hierauf klagte der Produzent und verlangte Auskunft über den Vertrieb zahlreicher Titel, die der Soulsänger selbstständig aufgenommen hatte. Naidoo reagierte mit einer Widerklage und verlangte von Pelham die Nachzahlung von Gagen in Höhe von 409.999 Euro.
Das OLG wies die Klage des Produzenten wie das vorbefasste Landgericht Mannheim zurück und gab der Widerklage statt. Nach Ansicht der Richter war der Künstlervertrag unwirksam, weil er die künstlerische Freiheit Naidoos über Gebühr einengte. Der Großteil der vertraglichen Regelungen falle einseitig zu Gunsten Pelhams aus. Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Musikbranche könnten diese Benachteiligungen des Soulsängers nicht hingenommen werden. So habe er kein Mitspracherecht, der Produzent hätte über Auftritte und Veröffentlichungen allein entscheiden können. Weiter sei die Pelham GmbH zur Zahlung des in der Widerklage geforderten Betrags verpflichtet, da sie von Gagen zu Unrecht »eigene allgemeine Betriebskosten« in Höhe von 409.999 Euro einbehalten habe. Dieser Betrag stehe Naidoo zu. http://www.urheberrecht.org/news/1378/
Der generelle Vorwurf in diesem Thread, dass Sittenwidrigkeit, Mietverträgen und Plattenverträge nicht in einen Topf geworfen werden können oder das alles an den Haaren herbeigezogen sei, weil es ja so unterschiedliche Bereiche sind, ist nicht haltbar.

Sittenwidrigkeit von gängigen Plattenverträgen mit Umsatzvergütung von lediglich 7-20 % am Tonträgerverkauf würde ich folgendermaßen begründen:

1. Es war schon immer Wucher, der erst jetzt deutlich wird, wo 65% der Umsätze über Streaming Dienste erwirtschaftet wird. Trotz der niedrigen Einnahmen pro Stream lohnt sich das Geschäft für die Musikindustrie, die mit den Umsätzen zufrieden ist ( siehe Berichte und Aussagen), aber nicht mehr für den einzelnen unter vertragssehende Künstler, die im Durchschnitt mit ihren Einnahmen im Niedriglohnbereich gelandet sind. (Muss natürlich bewiesen werden)

2. Durch die Zufriedenheit in der Musikindustrie über diese Entwicklung lässt sich ein besonders verwerfliches Gesinnung feststellen, die unter Ausnutzung der schwierigen Lage und Ahnungslosigkeit von Künstlern das eigene übermäßige Gewinnstreben zum Ziel hat.
Deutlich wird dies unteranderem auch durch das 360° Vertragsmodell, dass für Künstler als Bedingung galt einen Plattenvertrag zu bekommen und eindeutig das Ziel hatte Umsatzeinbrüche über weitere Einkünfte der Künstler zu kompensieren.

Eine Regulierung des Gesetzgebers ist erforderlich, da Kunst und ihre Vielfalt ein hohes gesellschaftliches Gut ist und der durchschnittliche Künstler eine vollkommen unterlegene Verhandlungsposition gegenüber dem Usus der Musikindustrie hat.

Wie könnte so eine gesetzliche Regulierung aussehen? Masterrechte dürfen nicht länger als 5 Jahre lizensiert werden. Nach zweifacher Einspielung der Kosten muss es automatisch zu einer deutlich höhere Umsatzbeteiligung an Tonträgerverkäufen kommen oder das Streaming generell zu einem großen Teil als Aufführung, wie im Radio gewertet werden, da kein klassischer Tonträger verkauft wird.
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spocintosh
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von spocintosh »

Also ich finde, je länger die Beiträge werden, desto anstrengender und sinnloser wird's irgendwie auch...
Man kann andere Menschen nicht verändern dadurch. Man kann nur seinen eigenen Umgang verändern - vielleicht kommen welche mit. Aber es muss deren Entscheidung sein.
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Ja, nun, das ist bei fast jedem Thema so.
Wenn man keine Lust hat, muss man ja nicht diskutieren. Ist das Thema überhaupt wichtig?

Plakativ und Klischeehaft wird immer wieder die gesellschaftliche Wichtigkeit von Kunst hervorgehoben.
Das Handwerk hat viele Aspekte, aber das Konsumverhalten der Bürger sucht darin eher die flache Unterhaltung begleitet von Klatschpresse und Tratschgeschichten. Darüber haben sich in der Geschichte schon viele Künstler beklagt. Man könnte meinen der Markt bediene nur die Nachfrage und Internet Piraterie sei der finale Beleg, wieviel dem Bürger Kunst wirklich Wert sei.

Oft hatte ich schon die Diskussion, mit Freunden, Bekannten und Verwandten, wieso sie so massiv runterladen? Rein von der Menge her, wäre es zeitlich gar nicht möglich das alles zu konsumieren und ob ihnen bewusst sei, dass sie dem Künstler dadurch schaden?

Die Antwort war, man sehe nicht ein, wieso sie Künstlern ihr Sause Braus Leben, mit dem sie schamlos angeben und sogar ihr Image aufbauen, finanzieren sollten. Man sei ja nicht doof.

Mein Hinweis, dass sie dazu niemand zwingen und es durchaus bodenständigere Künstler geben würde, sorgte meist für Verärgerung und diejenigen, die mit mir emotional noch eine Rechnung offen hatten, sahen sich darin bestätigt, dass ich mich schon immer für etwas besseres gehalten hätte. Deshalb würden auch die meisten lieber Schaukeln gehen, als mit mir im Sandkasten zu spielen. Ja, wer eine andere Meinung nervt.

Runtergebrochen, egal aus welcher Perspektive kommt man immer wieder zum Schluss, die meisten sehnen sich nach einem Sause Braus Leben voller Oha-Momente, mit möglichst wenig Aufwand und ganz viel Spaß. Wer zahlen muss, wird einfach weniger geliebt. Das kann der Sozialneid auf keinen Fall zulassen, mit dem Ergebnis dass die Sehnsucht nach unendlich viel Liebe in eine gesellschaftliche Verarmung führt.

Ich denke, dass ist einer der Hauptgründe, wieso Heidis Alpöhi so ein brummiger Misanthrop wurde. Der musste nicht erst die Dire Straits hören, um zu wissen wie der Hase läuft.

Genauer betrachtet kann man auch feststellen, dass unter Künstlern der Sozialneid noch stärker ausgeprägt ist.
Das Buhlen um den Fan, samt Unverständnis, wie er sich für was anderes entscheiden konnte Bedarf einer stärkeren Regulierung, um die Welt gerechter zu machen als Plattenfirmen. Der pinkelnde Kanye geht gar nicht, gerade der muss sich beschweren.

Also lohnt noch irgendeine Diskussion, wenn das menschliche Joch überhaupt nicht abwendbar zu sein scheint?

Nun, die Alternative wäre dann das menschliche Joch, wo nur noch Alpöhis Lifestyle irgendwie Glück bringt.
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Lichtenberg »

spocintosh hat geschrieben: 29 Sep 2020 - 5:20 Also ich finde, je länger die Beiträge werden, desto anstrengender und sinnloser wird's irgendwie auch...
Möglicherweise ist es nicht nur die Länge, die es anstrengend macht. Das Problem ist, dass alles in einen Topf geschmissen wird, wessen man habhaft werden kann. Es wird kräftig rumgerührt und ohne zu selbst zu kosten (tata) ein "schmackhaftes" Menu serviert.

Ich probiere es nicht weiter und bereue, in den Sandkasten gestiegen zu sein.
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Aber natürlich doch ... wenn das hier so weitergeht besetz ich gleich auch noch die Schaukel. :lol:
Lichtenberg
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Lichtenberg »

Das wird wohl nicht weitergehen. Die anderen Kinder haben den Spielplatz verlassen. Die Schaukel ist frei.
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Ja, klar. :lol:

BMG Germany 26 Jan 2020 Zur Info: https://de.wikipedia.org/wiki/BMG_Rights_Management
(..)
Nach den Medienberichten über ein von führenden deutschen Künstlermanagern einberufenes Treffen, bei dem über die Beteiligung von Künstlern an Streamingeinnahmen diskutiert werden soll, gab ein BMG-Sprecher folgende Erklärung ab:

„Wir begrüßen nachdrücklich den Versuch, die Ungerechtigkeiten traditioneller Plattenverträge zu beleuchten. Der Brief ist von einigen der angesehensten deutschen Musikmanagern unterzeichnet und sollte ernst genommen werden. Wir brauchen eine vernünftige und erwachsene Debatte. Wir halten es in einer Welt, in der die Plattenfirmen nicht mehr die Kosten für das Pressen und die Distribution physischer Produkte tragen, nicht für gerechtfertigt, den Löwenanteil der Streaming-Einnahmen einzubehalten. Die Welt hat sich verändert. Es ist an der Zeit, dass sich auch die Plattenfirmen ändern.“
(..)

https://www.bmg.com/de/news/statement-s ... lties.html
Sonst noch Fragen?

Man hat Euch doch schon längst konditioniert. Nichts ist möglich, nichts ist vergleichbar, weil die armen Plattenfirmen so 'n großes Risiko tragen.
Kanye filmt sich beim urinieren, also hat er Unrecht. Außerdem ist er USA, wir sind Deutschland, hier alles Recht und Ordnung.
Mit mir will auch keiner mehr spielen, obwohl ich nicht öffentlich uriniert habe.

Ernsthaft, was ist das bloß für eine Lebenshaltung? Da macht Kanye deutlich mehr Sinn.

Was kommt als nächstes? Wenn BMG meint, traditionelle Plattenverträge sein Ungerecht, dann sollen sie mit gutem Beispiel vorangehen?
Wenn die Umsatzstärksten nicht mitziehen, werden sie auch nichts ändern. Das ist vollkommen klar, denn es braucht eine übergeordnete Lösung.
Ohne Gesetzgeber läuft das nicht. Hatten wir das Thema Sittenwidrigkeit schon? :lol:
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Lucky
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Lucky »

Häschen hat geschrieben: 30 Sep 2020 - 1:49

....
Man hat Euch doch schon längst konditioniert.
..

Moin Häschen,
Nö, hat man nicht.

Der Konsument hat sein Kaufverhalten verändert, die Plattenfirmen haben sich verändert, und manche Musiker haben sich auch verändert weil Dinge eben nicht mehr so sind wie sie früher waren.

Ich habe in meinem Leben selbst einige Plattenverträge unterzeichnet, und auch einige Künstler produziert, auch vertraglich abgesichert.

Eine Plattenfirma hat früher Produktionskosten getragen, Artwork und Werbung bezahlt und ihre Kontakte benutzt um den Künstler zu vermarkten. Das kostet Geld, wieviel das sein kann weisst Du sicher selbst, und ist risikoreich.

Was denkst Du vieviel Aufwand nötig ist um eine Band in die Top 10 der deutschen Album Charts zu bringen?
Und weisst Du auch wieviele verkaufte CDs zum Beispiel nötig sind um da noch hinzukommen?

Ich war mit ca. 10000 verkauften CDs schon auf Platz 2 in den Albumcharts, mit 100 verkauften Singles in einer Woche war ich mal in den Top 100 der Singlecharts :mrgreen:
Achtung,Disclaimer: Ich weiss dass die Charts nicht mehr nach verkauften CDs sondern nach Umsatz berechnet werden, die Zahl dient nur der Veranschaulichung.

Die 10000 verkauften Scheiben decken realistisch gerechnet bei einer Rockband die Produktionskosten (Audioproduktion, Artwork und Werbung), da ist nicht viel Gewinn drin.

Was für einen Vertrag hättest Du denn gern wenn sich eine Plattenfirma noch nicht mal sicher sein kann dass deine Band 5 Jahre weitermacht?
Und wenn Du dir so sicher bist dass Du den nächsten heissen Scheiss produziert hast, dann mach doch (wie viele Andere auch) das Label selbst und werde reich 8)

Der Markt ist nun mal am ar*** und es wird nicht mehr besser werden,

Grüße,
Lucky
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Hi Lucky,

in wie fern haben sich Plattenfirmen deiner Meinung nach geändert? Die übernehmen doch auch heute noch Werbung, Video und Artwork.
Nur zahlt der Künstler auch Teile davon mit und die sind mindestens prozentual doppelt so hoch wie die Umsatzbeteiligung an Tonträgerverkäufen.

Wenn die Plattenfirma schon mit 'nem Top 10 Hit nur die Produktionskosten gedeckt bekommt, wieviel bleibt denn dann für den Durschnittskünstler übrig?
Vorschuss minus Kostenanteil.

Laut Statistik wurde allein in Deutschland im 1. Halbjahr 784 Mio. umgesetzt. 65% sprich 509 Mio. davon über Streaming, was €2,7 Mio./ Tag macht.
Weltweit sind die Marktanteile folgendermaßen verteilt und umgerechnet auf die deutschen Umsätze ergibt sich:

31,8 % Universal Music Group € 858.000 /Tag
19,8 % Sony Music Entertainment € 534.000 /Tag
16,4 % Warner Music Group € 443.000 /Tag
30,8 % machen Sonstigen € 831.000 /Tag

Für das Risiko der großen Plattenfirmen hab ich eher ein geschlossenes Ohr, denn für die läufts momentan ziemlich stabil.
Und es steht außer Frage, dass ich lieber ein eigenes Label gründe und gleich kleine Brötchen backe als 'ne Plattenfirma am Hals zu haben und noch kleinere Brötchen backen zu müssen.

Am besten ist dann noch: "Hey du warst nur für 'ne Saison gut, aber bist trotzdem bei uns angekettet, weil ich muss meinen Gärtner bezahlen. Der brauch auch 'n Job." :lol:
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Lucky »

Nun, verändert schon, halt leider nicht unbedingt zum Positiven..

Die Plattenfirmen sind entweder Pleite gegangen oder kaufen jetzt wie blöde die letzten etablierten, noch einigermaßen gut funktionierenden Bands auf.

Nachwuchsförderung mit Risikobands gibt es nicht mehr, langfristige Aufbauarbeit auch nicht mehr.
Das ist mit deren Geschäftsmodell nicht mehr drin.

Die Majors machen jetzt nur noch mit absoluter Massenware Geld, alles was Indie oder sonstwie unkommerziell ist hat keine Chance, ausser eben das Label selbst zu machen.

Wenn jetzt durch Gesetze andere Verträge mit besserer Beteiligung der Künstler gemacht werden müssten heisst das ja nicht dass dann jeder so einen Vertrag bekommst, dann gibt es für die meissten Bands und Künstler einfach gar keinen Vertrag.

Momentan noch kommen Majors mit dieser “Resteverwertung” durch, aber zukunftsicher ist das sicher nicht.

Zum Thema Streaming und Beteiligungen:
Wenn ich mir überlege wieviel in meinen Abrechnungen Streaming ausmacht kommen mir die Tränen vor Lachen :mrgreen:

Selbst wenn ich ab sofort das Hundertfache bekomme ist das ein absolut lächerlicher Betrag der in keiner Relation steht zu dem was die Herstellung der CDs gekostet hat.

Mein Fazit: Mit dem Verkauf von Tonträgern und Streaming ist aktuell kein Blumentopf mehr zu gewinnen, wir müssen einfach mehr live spielen :twisted: :twisted:

Viele Grüße,
Lucky

Nachträglich zugefügt:

Weil Du gefragt hast ob schon mal jemand vesucht hat gegen eine Plattenfirma zu klagen:
Ich habe ca 2010 versucht einen Künstler den ich produzierte aus einem Bandübernahme-Vertrag zu bekommen. Die Firma war SPV, nichtmal ein Major, dafür ein recht großer Indie..

Zu der Zeit hatte ich gute Beziehungen zu einem Musikanwalt in Hamburg.
Seine Einschätzung war “vergiss es, mit sowas hast Du wenig Chancen”.

Als ich dann fragte ob man den Vertrag für nichtig erklären kann weil er extrem unverschämte Klauseln enthielt hat er mich so richtig von Herzen ausgelacht.
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Lichtenberg »

Lucky hat geschrieben: 30 Sep 2020 - 19:57Als ich dann fragte ob man den Vertrag für nichtig erklären kann weil er extrem unverschämte Klauseln enthielt hat er mich so richtig von Herzen ausgelacht.
Vielleicht hat er auch gelacht, weil die "extrem unverschämte(n) Klauseln" nur aus Deiner juristischen Laiensicht "extrem unverschämt" waren?

Wir werden es wohl nicht erfahren.

Möglicherweise hat der ein oder andere hier Interesse an dem Begriff "Umsatzerlöse" und was sich dahinter verbirgt.

Umsatzerlöse sind in einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (kurz: BWA) die erste Kennzeifer. Mit "Umsatzerlöse" sind die eigentlichen Einnahmen innerhalb eines Monats gemeint.

Kleines Beispiel:

Wenn die Pummesbude von nebenan im Monat September rund 5.000,00 Euro in die Kasse gespült bekommen hat, dann ist das der Umsatzerlös.

Frage an die Interessierten: Ist das jetzt der Gewinn, von dem sich unser Pommesbudenbesitzer endlich die Anzahlung für seinen schicken Mercedes AMG leisten kann?

Man muss ernsthaft nicht viel Fantasie haben um zu erkennen, dass das gewiss nicht der Fall ist.

Vom Umsatz abgezogen werden als erstes die Herstellungskosten/ der Materialeinsatz/ der Wareneinkauf. Bei unserer Pommesbude sind das also die Aufwendungen für die Würstchen, die Pommes, den Ketchup, die Mayo, die Getränke usw. - Sagen wir, dafür hat unser Pommesbudenbesitzer rund 1.000,00 Euro aufgewendet, dann sind wir bei 4.000,00 Euro, die vom Umsatz verbleiben. Man nennt das "Rohertrag".

Von diesem "Rohertrag" muss unser Pommesbudenbesitzer aber noch etwas bezahlen. Z.B. die Miete für die Räumlichkeiten, die Personalkosten (er beschäftigt eine Teilzeitkraft), die Versicherungen, die betrieblichen Steuern (Umsatzsteuer), Kosten für Reparaturen und Instandhaltung und leider auch die Kosten für ein Gerichtsverfahren, dass er verloren hat. Dabei ging es darum, dass ein Kunde Schmerzensgeld eingeklagt hatte, weil er nach dem Genuss einer der schmackhaften Bratwürste Durchfall bekommen hat und drei Tage bettlägrig war. Sowas kann halt passieren und muss ebenfalls vom Umsatz bezahlt, sprich: abgezogen werden. Kosten für das Verfahren, die Rechtsanwälte und den Schadensersatz: 2.000,00 Euro. Hinzu kommen aber noch die die oben genannen weiteren Kosten von rund 2.000,00 Euro.

Das Ergebnis vor Steuern beträgt in dem kleinen Beispiel für den Pommesbudenbesitzer 0,00 Euro. Unser Pommesbudenbesizter hat aber Glück: Er muss keine Lohnsteuer bezahlen. Leider muss er aber den nächsten Monat mit etwaigen Rücklagen vorfinanzieren.

Will sagen:

Der Hinweis auf "Umsatzerlöse" sagt gar nichts darüber aus, was am Ende der Gewerbetreibende/ das Kapitalunternehmen an Gewinnen erwirtschaftet. Er sagt lediglich etwas darüber aus, was "eingenommen" werden kann, aber nicht, was für Kosten dem gegenüber stehen.

Insofern sind die Hinweise auf tolle Umsatzerlöse nicht geeignet darzulegen, dass die Vertragspartner desjenigen, der diese Umsatzerlöse erzielt, unverschämt schlecht im Vergleich bezahlt werden.

Man kann es aber der Empörung wegen mal wenigstens versuchen.
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Sollte der Gesetzgeber eingreifen, ist klar, dass die Label sicherer investieren müssen.
Dadurch wird das produzieren auf Masse aber auch reduziert und das sehe ich positiv,
weil momentan wird nur noch auf dem Rücken der Künstler Profit gemacht. Sprich Resteverwertung.
Oder über Casting Shows die Quick und Dirty Nummer.

Anders geht's ja auch gar nicht, denn Spotify behält ca. 30% der Abo Zahlungen und schüttet die restlichen 70% aus.
Dadurch hat sich sozusagen auch der Händler Abgabepreis verringert. Dafür wird aber pro Stream gezahlt. Also jedesmal wenn das Stück gehört wird.
Spotify hat 299 Millionen Nutzer und davon sind 46% also 138 Millionen zahlende Kunden.
Der Abo Preis ist von Land zu Land verschieden.

Dänemark € 13,30
Deutschland € 9,99
USA € 8,52
Indien € 1,36

Sprich wenn du in Indien 'n Spotify Hit hast, der 100 Mio mal gehört wurde zahlt dir Spotify immerhin € 119.707
In Deutschland kriegst du für 100 Mio Streams € 286.224. Mit Plattenfirma kriegst du davon aber nur 7-20%. Also € 20.000 - 57.000
Laut Abo Preis im Vergleich zu Indien müsste der Stream in Deutschland mehr bringen. Indien scheint für Spotify Investitionsmarkt zu sein.

Damit in Deutschland ein Spotify Abonnent den CD Preis von 10€ für ein Album hinblättert muss er fast 3500 mal eins der Stücke anhören.
Bei einer durchschnittlichen Länge von 4 Minuten pro Stück wären das ca. 230 Stunden am Stück. Spotify zahlt nur wenn ein Stück länger als 30 sec lang gespielt wird.
Ich würd sagen, wenn sich der Kunde in das Album verliebt, hat er vielleicht nach 2 Jahren den vollen Preis bezahlt.

Wenn du auf Spotify Follower hast könnten das potenzielle Kunden sein.
Kanye West hat 12,5 Mio Follower und 32 Mio monatliche Zuhörer. Man müsste jetzt wissen wie die Länderverteilung der Zahlen ist, aber
mit deutschen Streamern würde er so monatlich € 91.600 verdienen. Mit Plattenfirma und in seinem Vertrag steht ca. 15% nur noch € 13.740
Hinzu kommen dann noch andere Streaming Plattformen.

Damit Künstler in Deutschland durch Spotify Streams ein normales Einkommen von ca. € 2000 generiert, müssen monatlich 875.000 Nutzer streamen.
Per Plattenvertrag mit 7% Umsatzbeteiligung dann nur € 140. Da wird's schon dramatisch.

Internationale Künstler werde wohl bald in 2. und 3. Welt Ländern für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen,
nur damit die Kunden da den vollen Abo Preis zahlen können. :lol:
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Als ich dann fragte ob man den Vertrag für nichtig erklären kann weil er extrem unverschämte Klauseln enthielt hat er mich so richtig von Herzen ausgelacht.
Genau deshalb sollte der Gesetzgeber sich etwas zum Schutze der Künstler einfallen lassen. Die Plattenfirmen sichern sich nämlich schön ab.
Vorschläge hab ich hier ja gebracht.

@Lichtenberg
Geh Pommes ätzen von Musik hast du null Ahnung. Außerdem ist hier Sandkasten. Hast dich ja so schön pathetisch verabschiedet.
Jetzt komm bloß nicht wieder angekrochen. :lol:
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Lichtenberg »

Indien mit Deutschland vergleichen:

Wow! Wir lesen hier unreflektierte Gedanken eines bedingungslosen Befürworters der Globalität.
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Lucky
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Lucky »

Lichtenberg hat geschrieben: 30 Sep 2020 - 22:56

Vielleicht hat er auch gelacht, weil die "extrem unverschämte(n) Klauseln" nur aus Deiner juristischen Laiensicht "extrem unverschämt" waren?

Wir werden es wohl nicht erfahren.
Hi Lichtenberg,

Doch, natürlich war es genau so, Ich war der MEINUNG dass dem Künstler mehr zusteht als er im Vertrag unterschrieben hat..
Ich war jung und dumm :lol:

Es hat dann aber nicht mehr lange gedauert bis ich das Prinzip von Angebot und Nachfrage auch bei solchen Verträgen verstanden habe und dass ich ausserdem auch keinen Rechtsanspruch darauf habe dass der Liter Diesel immer 90 Cent kostet :mrgreen:

Wie auch immer, jetzt bin ich alt und dumm und hoffe ich kann mich noch ein paar Jahre erfolgreich durchs Business mogeln 8)

Viele Grüße,
Lucky
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