Kanye West uriniert auf seinen Grammy

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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Doch ich hab ihn verstanden, bin auf alle Punke eingegangen und hab ihn korrigiert, weil er am Thema vorbei argumentiert. Stichwort Urheberrecht vs. Verkaufszahlen.

Meine Musiksammlung besteht aus ca. 1000 Schallplatten, 300 CDs, 3000 iTunes käufen und einem Spotify Familien Abo, weil's praktisch ist und ich keine Lust habe meine Platten zu digitalisieren. Die Spotify Sachen, die bei mir auf Dauerschleife laufen, gehören zum Genre Balkan Folk von Künstlern, die man hier gar nicht als CD kaufen kann. Ich hab die Umsatzeinbrüche sicher nicht verursacht.

Deine Milchmädchenrechnung samt Argumentation offenbart Wissenslücken.

Die großen Plattenfirmen sind froh über den Erfolg von Streaming Diensten, weil es den Rückgang illegaler Downloads bewirkt und
das Abo Modell zu stabilen Einnahmen führt. Momentan verdienen Plattenfirmen insgesamt 1 Million/h mit Streaming Diensten.
Für Plattenfirmen lohnt sich das Geschäft, zumindest für die Großen. Das liegt vor allem daran, dass Umsatzeinbrüche traditionell auf Künstler abgewälzt werden.
Sei es durch 360 Verträge oder die weiterhin niedrige Verkaufsbeteiligung.

Zudem stellt sich die Frage, wieso Streaming hauptsächlich als Verkauf gewertet wird?
Wenn im Radio Songs abspielt werden, wird kein Tonträger verkauft, sondern über's Urheberrecht abgerechnet und Tantiemen gezahlt.
Die Spotifys Download Möglichkeit erfüllt vor allem den Zweck Internet Verbindungsschwierigkeiten zu überbrücken.
Die Downloads lassen sich auch nur im Spotify Player abspielen.
(..) Die Abogebühr eines Nutzers soll nur noch unter den Künstlern verteilt werden, die er gehört hat, so das Ziel der Initiative. Dabei gehe es auch um „kulturelle Vielfalt“. Welche Chancen hat diese Forderung? (..)

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 04622.html

2018 hatte David Crosby den Plattenfirmen vorgeworfen mit Streaming Diensten unter einer Decke stecken.
(..)
David Crosby notably complained about streaming services’ low pay on Twitter last year. The founding member of the Byrds and Crosby, Stills & Nash pointed out that some major record labels received ownership shares in services like Spotify in return for the low per stream pay, effectively locking artists out of the upside of such deals.
(..)
https://mashable.com/article/major-musi ... urope=true
Geheimagent
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Geheimagent »

Aus Deiner Sicht bist Du der Einzige, der hier recht hat. Du wiederholst Dich letztlich auch mit Deiner Argumentation. Lichtenberg hat es genauso geschrieben, wie es jeder Jurist fomulieren würde.

Der illegale Download wurde ja von den Konsumenten in die Welt gerufen, und jetzt hat man den ganzen Kram legalisiert.
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Juristen sind nicht alle einer Meinung, vor allen Dingen sind sie flexibel, kommt drauf an wer sie anheuert.

Wenn der Gesetzgeber es geschafft hat Sittenwidrigkeit zum Schutze von Mietern und einen Mindestlohn für Arbeitnehmer zu formulieren,
gibt es keinen schlüssigen Grund, warum das nicht auch für Künstler geschehen kann. In allen Fällen haben wir es mit Vertragsrecht zu tun.

Ich hab dargelegt, dass sich auch namenhafte deutsche Künstler gegen die Verteilung durch gängige Plattenfirmenverträge organisieren.
Ganz alleine steh ich somit nicht da.
Geheimagent
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Geheimagent »

Häschen hat geschrieben: 26 Sep 2020 - 18:51 Juristen sind nicht alle einer Meinung, vor allen Dingen sind sie flexibel, kommt drauf an wer sie anheuert.

Wenn der Gesetzgeber es geschafft hat Sittenwidrigkeit zum Schutze von Mietern und einen Mindestlohn für Arbeitnehmer zu formulieren,
gibt es keinen schlüssigen Grund, warum das nicht auch für Künstler geschehen kann. In allen Fällen haben wir es mit Vertragsrecht zu tun.

Ich hab dargelegt, dass sich auch namenhafte deutsche Künstler gegen die Verteilung durch gängige Plattenfirmenverträge organisieren.
Ganz alleine steh ich somit nicht da.
Deine Darstellung des von Dir zitierten Gesetzes ist wie Du aus dem Text von Lichtenberg erkennen kannst an den Haaren herbeigezogen. Auch der Vergleich mit den Mieten. Da bist Du total uneinsichtig.

Du wirfst einfach zu viele Dinge in den Topf rürst dadrin rum und meinst genau so hat es zu sein. Lässt Du diesen ganzen Kram beiseite, und sagst Künstler sollten eine gesetzlich (oder anders kontrollierte) geregelte Beteiligung bei den Streaming Services haben, dann kommen wir da auch auf einen Nenner. Ob das realistisch umgesetzt werden kann, ist dann noch eine andere Frage.
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Es ist nichts an den Haaren herbeigezogen.

Ich versuch es noch einmal zu erklären. Logisches Denken ist oft eine große Hürde.
Ich bin der Meinung, dass der gängige Künstleranteil bei Tonträgerverkäufen in Plattenverträgen als sittenwidrig eingestuft werden kann und dass der Gesetzgeber regulieren sollte, ähnlich wie bei Mietverträgen oder bei Arbeitsverträgen.
(..)
§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

(..)

https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html

1. In allen allen drei genannten Beispielen wird ein Rechtsgeschäft per Vertrag geschlossen.
2. In allen allen drei genannten Beispielen kann man eine Zwangslage feststellen. Bei Mietern Wohnraumknappheit, bei Arbeitnehmern und Künstlern, dass sie ein geregeltes Einkommen generieren müssen, um Rechnungen zu bezahlen.

Kannst du das soweit verstehen?
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Geheimagent »

Häschen hat geschrieben: 27 Sep 2020 - 0:41 Ich bin der Meinung, dass der gängige Künstleranteil bei Tonträgerverkäufen in Plattenverträgen als sittenwidrig eingestuft werden kann und dass der Gesetzgeber ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Meinung
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Ja, ist aber trotzdem nichts an den Haaren herbeigezogen.
Das ist solide argumentiert.

Fehlt’s Künstlern am geschäftlichen Selbstbewusstsein gegenüber Plattenfirmen? Du argumentierst, als wärst du Geheimagent der Plattenfirmen. Alles nicht machbar, alles
aus dem Zusammenhang gerissen. :lol:

Das Risiko einer Plattenfirma wird aufgebauscht, dabei sind die Produktionskosten mit zunehmender Digitalisierung rapide gesunken. Downloads und Streams müssen ja nichtmal mehr physikalisch vervielfältigt werden. An die Künstler wird das nicht weitergereicht.

Um es nochmal deutlich zu machen der Künstleranteil bei Streams und Downloads ist wie bei physikalischen Tonträgern. Sprich 1 Million Spotify Stream werden
$3970,- eingnommen. Davon bekommen Künstler je nach Vertrag 7-20%.

Hinzukommt, wieso Streams hauptsächlich als Tonträgerverkäufe gewertet werden und nicht als „Radiosplays“ denn einen Tonträger kriegt der Kunde nicht
wirklich in die Hand?

Spotify ist im Grunde Radio, bei dem man sich sein Programm selbst zusammenstellen kann.
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Geheimagent »

Häschen hat geschrieben: 27 Sep 2020 - 6:10 Ja, ist aber trotzdem nichts an den Haaren herbeigezogen.
Das ist solide argumentiert.
Deiner Meinung nach. (an den Haaren herbeigezogen sind solche Argumente wie Sittenwidrigkeit, Mietvertrag etc.) Da es hier ausreichend auch von anderen dargelegt wurde, erübrigt sich eine Wiederholung.
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Also sind DEINER Meinung nach gängige Plaatenverträge wie 360 und 7-20% Beteiligung an Tonträgerverkäufen kein Wucher zum Nachteil der Künstler?
Geheimagent
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Geheimagent »

s.o.
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Ja oder Nein?
fuzzfilth

Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von fuzzfilth »

Häschen, du hast den Sandkasten jetzt für dich allein. Die anderen sind alle drüben bei der Schaukel.
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Häschen
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Häschen »

Danke für den "sozialen" Hinweis. Dafür kriegst du von der Plattenfirmen Kindergärtnerin sicher einen Lolly.
Aber Vorsicht, das ist kein Dauerlutscher. :lol:

Meine kleinen Schaukelfreunde, etwas wird erst sittenwidrig, wenn viele davon überzeugt werden können und Druck aufgebaut wird, die den Gesetzgeber zum Regulieren drängt.
Das nennt sich Sensibilisierung.

Bei Mietverträgen oder dem Mindestlohn wird auch reguliert und ohne Druck wäre das sicher nicht passiert.

Deshalb ist die Frage entscheidendend, denn alles fängt mit einem Bewusstsein an.
Auch wenn die Frucht der Erkenntnis Adam und Eva aus dem Paradies geworfen hat, sollten Schaukelkinder, die sich zumindest halbwegs mit dem Thema auskennen, die alles entscheidende Frage beantworten können:

Sind gängige 360° Plattenverträge, mit 7-20% Beteiligung an Tonträgerverkäufen, Wucher zum Nachteil der Künstler?
Ja oder Nein?

Geht doch mal beim Schaukeln in euch.
Ich denke, ich hab genügend zur Sensibilisierung des Themas beigetragen und geh jetzt auch strullern.
Nicht in den Sandkasten. Ich bin kein Sittenstrolch. :lol:
Lichtenberg
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Lichtenberg »

Häschen hat geschrieben: 27 Sep 2020 - 20:39 Meine kleinen Schaukelfreunde, etwas wird erst sittenwidrig, wenn viele davon überzeugt werden können und Druck aufgebaut wird, die den Gesetzgeber zum Regulieren drängt.
Das nennt sich Sensibilisierung.
Das ist schlicht falsch. "Sittenwidrigkeit" ergibt sich nicht aus "Überzeugung" oder durch "Druckaufbau", sondern durch ein konkret zu umreißendes Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Der Begriff der Sittenwidrigkeit bezog sich ursprünglich vor allem auf die mündliche Vereinbarung von Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung. DAS war der ursprüngliche Gedanke hinter dem Begriff "Sittenwidrigkeit". Dabei ging es nicht(!) darum, ob der/ die Prostituierte einen für seine/ ihre Dienstleistung ein unangemessenes Entgelt erhielt. Denn das stand meist in einem absolut angemessenen Verhältnis zur "Dienstleistung". Sittenwidrig sind z.B. auch Rechtsgeschäfte über illegale Handfeuerwaffen oder illegale Drogen und zwar ebenfalls unabhängig des Umstands, das Leistung und Gegenleistung äquivalent sind.

Die Sensibilisierung von der Du sprichst, kam mit dem sog. Prostitutionsgesetz. In dem Gesetz wurde gesetzlich geregelt, dass Prostitution als (einmalige) Dienstleistung nicht mehr sittenwidrig sein soll und dass der/ die Prostituierten einen gesetzlich geregelten und vor allem einklagbaren Anspruch auf eine Gegenleistung haben soll.

Künstler haben(!) schon seit je her einen gesetzlich einklarbaren Anspruch auf Zahlung für ihre Leistungen.
Häschen hat geschrieben: 27 Sep 2020 - 20:39 Bei Mietverträgen oder dem Mindestlohn wird auch reguliert und ohne Druck wäre das sicher nicht passiert.
Stimmt. Es werden auch Kaufverträge, Darlehensverträge, Pachtverträge, Reiseverträge u.a. gesetzlich geregelt. Die Gründe für diese Regelungen sind vielfältig. Meist, weil ein umfassendes Bedürfnis für eine Regulierung bestand. Sprich: Regulierung von Verträgen, die täglich massenhaft abgeschlossen werden. Damit soll auch verhindert werden, dass jeder zweite Kaufvertrag aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen gerichtlich umrissen und so geklärt werden muss.

Es werden auch sog. freie Berufe gesetzlich reglementiert. So gibt es das Steuerberatergesetz und damit die Bundessteuerberaterverordnung, das Bundesrechtsanwaltsgesetz mit der Bundesrechtsanwaltsordnung, die Dienstleistungen von Architekten werden reguliert und die Ausübung der Geschäftstätigkeit der Apotheker. Damit einhergehend werden aber nicht nur die Rechte dieser Berufsgruppen reguliert, sondern vor allem (auch) die Pflichten(!).

Für Künstler gibt es das Urheberrechtsgesetz. Warum das für den deutschen Rechtsraum nicht ausreichend sein soll, musst Du (Häschen) vielleicht noch erklären. Und auch, wie Du potentielle Pflichten (und zwar allgmeingültig für alle Künstler) spezifizieren und allgemien definieren möchtest.
Häschen hat geschrieben: 27 Sep 2020 - 20:39 Sind gängige 360° Plattenverträge, mit 7-20% Beteiligung an Tonträgerverkäufen, Wucher zum Nachteil der Künstler? Ja oder Nein?
Gibt es denn solche Verträge von deutschen Labels mit deutschen Künstlern? Falls ja, wären Beispiele schön.

Was mich an dieser Dikussion wundert ist, dass wir hier über das Verhalten eines psychisch auffälligen Mehrfachmillionärs diskutieren und dessen absurdes Verhalten als Anlass dafür nehmen, um über vermeintliche Mißstände in der "Musikindustrie" zu reden. Das Beispiel Kanye West und seine Problematik mit den Masterbändern heranzuziehen und dann von "Sensibilisierung" für die Probleme kleinre Künstler zu reden ist (Entschuldigung) absurd. Kanye West hat genug Geld um eine Armee von Rechtsanwälten zu bezahlen, um "sein" Problem zu lösen. Warum er dafür Twitte braucht, erschließt sich mir nicht.

Was ist eigentlich "Die Musikindustrie"? In der Vergangenheit hatte ich hin und wieder mit kleineren und mittelgroßen Labels zu tun. Im Wesentlichen handelte es sich um Laiendarsteller, die mal mehr, mal weniger eine für die Tätigkeit sinnvolle Ausbildung hatten. Viele hatten auch keine Berufsausbildung. Ich will sagen: Der Begriff MusikINDUSTRIE suggeriert Standards. Solche gibt es aber im Musikbizz nicht. Die meisten Verträge im Musikbizz werden von den Inhabern der Labels aus dem Internet heruntergeladen und ungeprüft verwendet.
Lichtenberg
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Re: Kanye West uriniert auf seinen Grammy

Beitrag von Lichtenberg »

Eine Sache noch:

Du schreibst:
Häschen hat geschrieben: 26 Sep 2020 - 18:08 Doch ich hab ihn verstanden, bin auf alle Punke eingegangen und hab ihn korrigiert, weil er am Thema vorbei argumentiert. Stichwort Urheberrecht vs. Verkaufszahlen.
Ursprünglich ging es Dir in Deinem zweiten Post in diesem Thread um Folgendes:
Häschen hat geschrieben: 20 Sep 2020 - 9:57 In diesem Fall nervt ihn, dass er nicht die Rechte an seinen Masterbändern hat. Solang er die nicht besitzt, kann er natürlich nicht der Größte sein.
Man kann in einer Diskussion sicher auch mal in eine andere Richtung Diskutieren oder auf etwas Themenfremdes hinweisen. Man sollte aber bei ständigem Richtungswechsel nicht anderen unterstellen, diese würden nicht beim Thema bleiben oder würden daran vorbeiargumentieren. Das ist albern.
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