Urheberrechte bei Coversong-Studioaufnahme

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SG2
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Urheberrechte bei Coversong-Studioaufnahme

Beitrag von SG2 »

Hallo zusammen,

ich bin mit einem Freund eine Diskussion eingegangen, deren Lösung wir uns nicht eigenständig herbeiführen konnten. Vielleicht bekommt das die Foren-Schwarmintelligenz ja hin ;)

Wenn ein Tonstudio eine Person zu einem Coversong (Instrumental-/Karaokeversion) aufnimmt, dann ist nach unserem Verständnis nach die aufgenommene Person für die Rechtverwertung verantwortlich, sobald die Aufnahme an die Öffentlichkeit gelangen sollte - Stichwort GEMA.

Wie steht es aber um die Person, die die Aufnahme macht: Muss er die Rechte für die Aufnahme einholen, da er das Intrumental durch die Aufnahme ja bearbeitet? Darf er einfach ein instrumental bei (beispielsweise) Amazon kaufen, in Logic laden, jemanden anderen drüber aufnehmen und dieser Person dann diese Leistung Recording&Mixing verkaufen? Oder wie sieht da das Prozedere aus?

Leider finde ich keine geeigneten Stichworte zur Suche, die mir das erklärt... Vermutlich stelle ich noch nicht die richtige Frage...

Jede Art von Hilfe ist sehr willkommen :)
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felusch
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Urheberrechte bei Coversong-Studioaufnahme

Beitrag von felusch »

SG2 hat geschrieben: Wenn ein Tonstudio eine Person zu einem Coversong (Instrumental-/Karaokeversion) aufnimmt, dann ist nach unserem Verständnis nach die aufgenommene Person für die Rechtverwertung verantwortlich, sobald die Aufnahme an die Öffentlichkeit gelangen sollte - Stichwort GEMA.
ja stimme ich zu, es ist ratsam darauf in AN,AB und Rechnung sowie in der Teepause hinzuweisen.

SG2 hat geschrieben: Wie steht es aber um die Person, die die Aufnahme macht: Muss er die Rechte für die Aufnahme einholen, da er das Intrumental durch die Aufnahme ja bearbeitet?

Die Frage ist unklar gestellt, Du darfst im Studio erstmal alles machen, aber zur Verwertung darfst Du keine Rechte verletzen, s.h. Antwort 1. Hier vermischt sich ob Dein Kunde genau das von Dir erwartet weil er „ja einen Profi bezahlt hat“ oder umgekehrt, Du genau das von Deinem Kunden erwartest weil Du bist ja nur der Herstellungshandlanger. Am Ende erstmal die gleiche Ausgangslage.
SG2 hat geschrieben: Darf er einfach ein instrumental bei (beispielsweise) Amazon kaufen, in Logic laden, jemanden anderen drüber aufnehmen und dieser Person dann diese Leistung Recording&Mixing verkaufen? Oder wie sieht da das Prozedere aus?
Wer ist er?
A der Kunde) s.o. weiterhin solltest Du in den Verträgen/Auftrag regeln, dass Du nur die Aufnahme und Mischung zu einer kundenseitigen gelieferten Musikaufnahme gemacht hast.
B Du läds das Playback runter weil er „das nicht kann“ o.ä.)
...mach das nicht um Missverständnisse zu vermeiden und die Beweislast bei Wasserzeichen etc. auf Dein Kunden zu führen nicht Dich. ...Text im Auftrag genauso.
SG2
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Re: Urheberrechte bei Coversong-Studioaufnahme

Beitrag von SG2 »

Danke für deine Ausführungen.

Was fällt denn unter den Begriff "Verwertung"? Ist damit das Verdienen von Geld gemeint oder beginnt das erst, sobald die Aufnahme das Studio verlässt und an die Öffentlichkeit gelangt?

Wer "er" ist?

Kauf eines Instrumentals: theoretisch beide (siehe A/B bei dir)
Import in Logic: Studiomensch
Aufnahme/Mixing: Studiomensch
Verkauf der Leistung: Studiomensch

Also ich verstehe bislang, dass ich rechtlich erstmal auf der sicher(er)en Seite bin, wenn mir jemand ein Instrumental liefert.

Dennoch ging es mir eher drum, was der Studiomensch darf und was nicht. Und im Zweifel ist der Knackpunkt der Begriff der Verwertung... Ist das eigentlich so kompliziert oder stell ich mich einfach doof an in der Thematik? (troll)
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felusch
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Re: Urheberrechte bei Coversong-Studioaufnahme

Beitrag von felusch »

Letzteres aber das ist normal wenn man sich diese Fragen zum ersten Mal stellt.

Ein bisschen im Internet lesen und Du hast was und warum schnell verstanden.... Für das wie und wie geht es weiter wenn das nicht klappt und was ist üblich vergeht i. D. R weitaus mehr Zeit
SG2
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Re: Urheberrechte bei Coversong-Studioaufnahme

Beitrag von SG2 »

Ich habe inzwischen mit der GEMA telefoniert und deren Aussage war:
Nur derjenige, der veröffentlicht muss sich um die Nutzungsrechte beim Urheber und um die Verwertungsrechte beim entsprechenden Rechteverwerter kümmern.

Aber ich gebe dir Recht, dass einer offenen Kommunikation über das Thema mit einem Kunden nicht schaden kann ;)
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