Recht zu Covers auf YouTube?

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KellerKnabe
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Recht zu Covers auf YouTube?

Beitrag von KellerKnabe »

Ich habe mal ne rechtliche Frage (die hatte ich auch hier schon mal in den Sound Previews gestellt, aber ist eigentlich unabhängig davon):
https://www.logicuser.de/forum/viewtopi ... 39#p611039

Es gibt ja unglaublich viele Covers auf YouTube von mehr oder weniger guten Künstlern, die bei sehr bekannten Stücken ja auch in die 100te oder 1000e gehen können.

Soweit mir die rechtl. Lage bekannt ist, darf eine Nummer nachgespielt werden, wenn sie nicht grundlegend verändert wird.
Dann gilt halt das Urheberrecht (vertreten z.B. durch GEMA).

Werden Stücke stark verändert, erfordert dies nach meinem Kenntnisstand die Zustimmung des Urhebers.

Aber wenn man sich die YouTube Landschaft ansieht, dann kann das eigentlich kein real praktiziertes Recht sein.

Weiß jemand von Euch mehr zur tatsächlichen Rechtslage?
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Saxer
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Re: Recht zu Covers auf YouTube?

Beitrag von Saxer »

Grundsätzlich darf man jedes bereits veröffentlichte Stück nachspielen. Man darf es auch seiner Besetzung anpassen (arrangieren). Was man nicht darf, ist (bei Songs mit Vocals) den Text ändern oder übersetzen, man darf das Werk nicht verunglimpfen, man darf es nicht zu anderen Zwecken als der Aufführung selbst (incl. Veröffentlichung auf CD/YT/etc) benutzen (also nicht für Werbung, Religion, Partei, in Filmen etc). Außerdem darf man es nicht als Notendruck veröffentlichen und nicht mit anderen Titeln als Medley/Mashup verwenden.
Das alles gilt als nicht authorisierte Veröffentlichung und ist, bis auf die genannten Einschränkungen, erlaubt. Die Urheber-Rechte bleiben natürlich bei den ursprünglichen Komponisten/Textern.

Bei autorisierten Bearbeitungen, also Genehmigung von Komponist/Texter/Verlag, ist natürlich alles erlaubt, was abgesprochen wird. Oft werden solche Bearbeitungen auch von Verlagen/Urhebern selbst in Auftrag gegeben, zB für internationale Versionen von lokalen Hits etc.

Es gibt viel Grauzone. Arrangieren bedeutet in der Regel einen Eingriff in die Komposition in Ablauf, Stil, Harmonik, zum Teil zusätzliche Teile (Intros, Soli). Und wo fängt Verunglimpfung an? Beim Akkordeon-Orchester? Wenn die Coverband Naziklamotten anhat? Oder reicht es, wenn sie so schlecht spielen, dass es weh tut? Ab wann tut es das? Wo da die Grenzen sind, ist schwer auszumachen.

Eigentlich werden die besagten Einschränkungen permanent verletzt. Systematisch zB beim Karneval: ein Welthit nach dem anderen bekommt Meenzer oder Kölsche Texte und jedes Ballett tanzt auf zusammengeschnittene Medleys. Die Übertragung läuft dann ungeschoren im TV. Ebenso bei Fußballstadion-Songs usw. Dazu Youtube mit allen erdenklichen Covern, Schüler-Versionen (ich mit Piraten der Karibik am Klavier), Parodien usw...

Dass das alles nicht geahndet wird, liegt wohl hauptsächlich daran, dass jede Veröffentlichung in der Regel einen Vorteil für den Urheber bedeutet. Wer verhindert schon eine Cover-Version seines Songs? Für den Urheber keine neue Arbeit, aber Aussicht auf neue Tantiemen: nicht schlecht. Außerdem gibt es so viel Material da draußen, dass das niemand wirklich sichten und analysieren kann. Im Fahrwasser von Welthits wird das einfach in Kauf genommen. Und wer immer noch keinen Welthit hatte, ist sowieso froh über jede Veröffentlichung.
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KellerKnabe
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Re: Recht zu Covers auf YouTube?

Beitrag von KellerKnabe »

Saxer hat geschrieben: 29 Mai 2018 - 9:48Es gibt viel Grauzone.
Saxer, vielen Dank für die tolle Ausführung!

Ja, ich denke die Grauzone ist am schwierigsten einzuschätzen, gerade wenn es sich um ein neues Arrangement wie in dem Fall handelt, wo ich meine Frage ursprünglich gestellt hatte:
https://www.logicuser.de/forum/viewtopi ... 39#p611039

Aber mein Bauch sagt mir wenn ich Deine Ausführungen zusammen fasse, dass das in unserem Fall wohl eher kein Problem geben dürfte.
Würdest Du dem zustimmen, oder ist es vernünftiger, es wie die Mutter der Porzellankiste zu handhaben?
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Re: Recht zu Covers auf YouTube?

Beitrag von d/flt prod. »

ich hab vor ca. 3 jahren einen remix eines 90er popsongs gemacht und den bei SoundCloud hochgeladen.
Einige Zeit später, kam der Hinweis, SoundCloud hat meinen Song gesperrt, da Sony sich beschwert hat. ich könnte mich aber äußern und beweisen, dass ich das Recht habe, den Song hochzuladen... hatte ich in dem Fall nicht, bei nem anderen remix, bei dem einige Zeit zuvor das gleiche passiert ist schon.
Jedenfalls hat Sony kurze Zeit später einen remix des Songs veröffentlich, der fast identisch wie mein remix klang. Haha.
Was ich sagen will:
Wenn du den Song veröffentlichst, wird er im schlimmsten Fall gesperrt. Eine wirkliche Klage, wirst du nicht zu erwarten haben...

Alles natürlich ohne Gewähr.

Viele Grüße, Andreas.
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KellerKnabe
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Re: Recht zu Covers auf YouTube?

Beitrag von KellerKnabe »

Andreas vielen Dank!
Schön mal wieder mit Dir zu schreiben!

Ich denke dann werden wir uns wohl trauen - werde das mit meinem Mit-Musiker besprechen ...

Gruß ausm Keller
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Saxer
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Re: Recht zu Covers auf YouTube?

Beitrag von Saxer »

Ich bin selber Arrangeur und ich hatte bisher nie Probleme mit Bearbeitungen. Wie gesagt, jede Bearbeitung bringt auch neue Kreativität rein. Ich persönlich würde es veröffentlichen.

Ein Remix ist eine ganz andere Sache: da werden Teile der Original-Aufnahme verwendet. Genau wie beim Sampeln ist das ohne Genehmigung nicht erlaubt. Dabei geht es um die Leistungsschutzrechte (die Rechte der performenden Musiker auf der Aufnahme). Beim Covern geht es um die Urheberrechte (die Rechte der Komponisten/Texter/Bearbeiter). Covern ist ohne Genehmigung erlaubt, Sampeln und Remixen nicht.

Nebenbei erkennen Tracking-Programme Originalaufnahmen anhand der Wellenform. YT und andere Portale werden regelmäßig durchgescannt nach Material der großen Rechteinhaber. Sobald etwas aus deren Katalog erkannt wird, klingelts bei denen. Das funktioniert beim Covern nicht, sind ja neue Aufnahmen.
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KellerKnabe
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Re: Recht zu Covers auf YouTube?

Beitrag von KellerKnabe »

Vielen Dank Euch nochmals!

Wir haben uns besprochen und wir werden das YT Projekt jetzt angehen ... 8)
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