gewerbliche und freiberufliche Musik-Vermarktung zugleich

Geld mit Musik verdienen, GEMA, GVL, Labels, Verträge...

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GoaSkin
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gewerbliche und freiberufliche Musik-Vermarktung zugleich

Beitrag von GoaSkin »

Hallo,

ich plane ein Album sowohl digital als auch auf Tonträgern anzubieten. Da Plattenläden und Distributoren eine ordentliche Rechnung erwarten, habe ich zu diesem Zweck auch ein Gewerbe angemeldet und werde Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer schreiben müssen.

Geht es nun um den digitalen Vertrieb, so bieten sich Anbieter wie spinnup.com an, die ihrerseits die Mehrwertsteuer abführen und dem Künstler den verbleibenden Netto-Betrag auszahlen.

Kann man seine Musik auf Tonträgern gewerblich vermarkten und zugleich digital im Rahmen einer freiberuflichen Künstlertätigkeit? Oder würde das das Finanzamt so nicht akzeptieren?

Falls nein - muss man dann von solchen Anbietern die Finger weg lassen oder gibt es einen anderen Weg, die Einnahmen gegenüber dem Finanzamt korrekt zu erklären?
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teloy
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Re: gewerbliche und freiberufliche Musik-Vermarktung zugleic

Beitrag von teloy »

...mehrwertsteuerpflichtig bist du erst jenseits von um die 17tausend jahresumsatz...
...onlinegeschäfte jedweder art kannst du per paypal konto abwickeln und wenn die pay pal kontoauszüge umsatz ausweisen, dann kommt das eben in deine klassische gewinn/verlustrechnung, die du als nebenbeufliche, frei künstlerische arbeit vor dem finanzamt problemlos deklarieren kannst....
nix gmbh oder ohg oder gbr....du als einzelperson und eine zusätzliche steuernummer tuns komplett...
du kannst dann auch jederzeit auf hauptberuflich davon leben umschwenken, wenn dem so sein werden sollte, ganz egal mit was du jetzt gerade deine brötchen verdienen magst...
...SHARE MUSIC FROM HAND TO HAND AND EAR TO EAR...
....coincidence is code.....RAW RUMBLE CODE.
GoaSkin
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Re: gewerbliche und freiberufliche Musik-Vermarktung zugleic

Beitrag von GoaSkin »

vielen Dank...

Würde dann aber nicht der Endpreis eines über den Handel verkauften Tonträgers eine doppelte Mehrwertsteuer enthalten? Schließlich müsste ja der Plattenhändler vom Endkunden die Mehrwertsteuer kassieren, aber ich dennoch die Mehrwertsteuer für meine Produktionskosten zahlen müssen.
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spassbeisaite
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Re: gewerbliche und freiberufliche Musik-Vermarktung zugleic

Beitrag von spassbeisaite »

Daher: Frag einen Steuerberater und frag nicht jemanden, der mal mit einem Steuerberater telefoniert hat (nein teloy, Du bist nicht gmeint). Das bringt Dir nichts.
Du kannst auch einfach Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt fragen.
Meine Erfahrung ist: Wenn Du konkrete Fragen stellst, bekommst Du idR gute sachdienliche Antworten und kannst Dir den Steuerberater sparen.

Zu Deinem Projekt:
Wenn sich ausschließlich eigene Werke auf der CD befinden und keine Honorare an andere Künstler gezahlt wurden, können die Einkünfte daraus steuerlich auch als "freiberufliche" Einnahmen gewertet werden (und nicht als Einnahmen aus Gewerbebetrieb). Auch das klärst Du am besten mit Deinem Sachbearbeiter im Finanzamt.
Seit "NOTATOR SL" für ATARI ST dabei...
GoaSkin
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Re: gewerbliche und freiberufliche Musik-Vermarktung zugleic

Beitrag von GoaSkin »

Hallo,


ich habe die Sache mit einem Steuerberater besprochen, der auch viel mit freischaffenden Künstlern zu tun hat. Letztendlich soll es kein Problem sein, den Vertrieb eigener Platten im "Eigenverlag" gewerblich laufen zu lassen. Dies würde im Falle einer Tonträger-Veröffentlichung auch durchaus Sinn machen, da man so die Umsatzsteuer auf die Produktionskosten des Tonträgers erstattet bekommt.

Unter sehr schwierigen Voraussetzungen soll es zwar dann auch möglich sein, gewerbliche und freiberufliche Einnahmen voneinander zu trennen, aber darauf sollte man sich besser nicht einlassen. Man würde u.A. zwei Umsatzsteuer-Identifikationsnummern benötigen und müsste darauf achten, Beides wirklich sehr genau voneinander zu trennen, was jemandem ohne viel Erfahrung kaum gelingt. Verwendet man z.B. die selbe Bankverbindung, ist eine Trennung für das Finanzamt u.U. schon nicht mehr gegeben. Darum wurde mir geraten, einfach jegliche Einkünfte gewerblich verbuchen und - falls ein Internet-Portal keine Abrechnungen liefert - eine Proforma-Rechnung zu schreiben.
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Re: gewerbliche und freiberufliche Musik-Vermarktung zugleic

Beitrag von GoaSkin »

Ich glaube halt einfach, dass ein sehr geringer Anteil der Auflage direkt von uns an Endkunden verkauft wird. Und für Händler und Distributoren ist es halt gehupft wie gesprochen, ob er auf den HAP noch einmal die Umsatzsteuer aufgeschlagen bekommt oder nicht, da er sie vom Finanzamt selbst wieder erstattet bekommt. Vom Endkunden muss er dann aber so oder so 19% Umsatzsteuer kassieren. Sprich: Hat ein freischaffender Künstler oder Kleinstunternehmer einen Tonträger über einen Händler an den Endkunden gebracht, enthält der Preis sozusagen eine doppelte Mehrwertsteuer. Einmal auf den Produktionskosten-Anteil und einmal auf den gesamten Endpreis.
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felusch
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Re: gewerbliche und freiberufliche Musik-Vermarktung zugleic

Beitrag von felusch »

das deutsche Steuer System ist so geil wir sollten es endlich als Franchise an andere Länder verkaufen!

Du = Kleinunternehmer

- zahlst USt auf Betriebsausgaben
- berechnest keine auf Betriebseinnahmen
- bekommst keine USt Ausgaben wieder
- aber gezahlte USt = Betriebsausgaben

Bist Du Dienstleister o.ä. mit sehr geringen Ausgaben hast Du Wettbewerbsvorteile gegenüber USt-IdentNr. Konkurrenz wenn Du an privat Personen leistet. Wenn Du so erfolgreich wirst gibt es eine Grenze ab der Du umsatzsteuerpflichtig wirst, das findet Deine Konkurrenz dann wiederum gut.

Hast Du höhere Ausgaben fängst Du an die gezahlte USt in deine Preisgestaltung einzubeziehen. Hast Du dann überwiegend Geschäftskunden mit USt-IdentNr., hast Du wiederum Wettbewerbsnachteile weil Du zu teuer bist. Im Fall von Privatkunden also das worüber Du grade redest passt alles wieder mit den Preisen, Du zahlst USt hast hohe Ausgaben und gibst sie so indirekt über deine Preise weiter. Aber nein da zahlt keiner was zweimal!

Gibst Du dann mehr aus als Du einnimmst bekommst Du die zu viel gezahlte USt erstattet, das hilft Dir kurzfristig und ist ganz nett weil dir geht es eh grad scheiße ...oder du kannst nicht rechnen. ...das ist dann eher der wahrscheinliche Fall bei physischen Tonträgern unbekannter Künstler :) ...also nicht das mit dem Rechnen

Läuft aber wiederum alles super und Du scheffelst endlich Kohle ist die USt völlig irrelevant, jetzt geht es um Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Nehmen wir einen festen Gewinn vor Steuern an. Als Freiberufler (Katalogberufe) zahlst Du keine Gewerbesteuer aber mehr Einkommensteuer. Als Gewerbetreibender zahlst Du Gewebesteuer aber weniger Einkommensteuer.

Wie was wo genau hat Dir dein Steuerberater erklärt.
...ich kenn mich da auch nicht aus, also glaub mir nicht alles :)

Ich frag mal ganz sallop, was ist jetzt Dein Problem?
Was Du vorhast ist wirtschaftlich hoch riskant und ob Du 5€ mehr aus der linken oder rechten Tasche zahlst ist doch egal.
GoaSkin
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Re: gewerbliche und freiberufliche Musik-Vermarktung zugleic

Beitrag von GoaSkin »

Ich frag mal ganz sallop, was ist jetzt Dein Problem?
Gibt in dem Sinne kein Problem. Ging mir ganz ursprünglich um die Frage, wie man das korrekt behandelt, wenn man Musik als Download bei den zahlreichen Download-Portalen verkauft, die einem mehr oder weniger kommentarlos den Erlös abzüglich Provision gutschreiben, ohne dabei eine vernünftige Abrechnung zu liefern. Die sitzen halt in der Regel auch nicht in Deutschland und interessieren sich von daher auch nicht für deutsche Bürokratie.

In diesem Zusammenhang kam dann eben weiter die Frage auf, ob man explizit freiberuflich oder gewerblich agieren muss oder sich das aussuchen kann.
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felusch
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Re: gewerbliche und freiberufliche Musik-Vermarktung zugleic

Beitrag von felusch »

ah ok.

1. da kommt so wenig Geld, alleine damit bleibst Du besser "Kleinunternehmer" und ggfls. geht es als Liebhaberei durch ...dann kannst Du aber auch keine Ausgaben in der EUR mehr geltend machen.

2. natürlich rechnen die Vertriebe genau ab. Ich bin bei Believe digital seit über 10 Jahren mit. zzt. ca. 60 Releases und ca. 200 Titeln damit mache mittlerweile ca. 15€ durchschnittl. Einnahmen im Quartal.

Aber wenn Du bessere Musik machst, die Du erfolgreicher verkaufst und professionell statt als Amateur auftritts, sieht das natürlich anders aus.

Du musst erstmal gar nix machen, mach erstmal Musik und Label usw, lass da mal Geld entstehen, das kannst Du ewig und 3 Tage auch bei dem Vertrieb stehen lassen ...ging zumindest bei mir. Dann entscheidest Du situationsabhängig was am besten ist. Als Musiker bist Du Freier Beruf, als Label bist Du Gewerbe. Das musst Du aber nicht zwingend trennen wenn Du in Personalunion alles machst. Eine möglichst umfassend erweiterbare Gewerbeanmeldung und als Einzelunterrnehmer mit Kleinunternehmer Regelung starten ist sehr einfach und zielführend.
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