hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
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hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
.... und zwar von einem weltweit erfolgreichen werk, wo man nicht mal weiss ob man überhaupt chancen hat, die erlaubnis zu bekommen.
der weg ist ja scheints über den verlag des titels an die uhrheber ranzukommen (oder?). ich werde den weg wohl in angriff nehmen, denn ich hab da wirklich bock drauf, den track so zu machen wie ich mir vorstelle das er gut kommt ;-)
das wird aber sicher kein cover, sondern wirklich eine bearbeitung.
natürlich sind da noch einige fragen zu klären; vielleicht hat von euch schonmal einer den weg gemacht. kommt man besser durch, wenn man komplett auf einen bearbeitungs-anspruch in prozenten verzichtet? man ist ja definitiv am kürzeren hebel. oder entscheiden die entscheider erst nachdem sie den track gehört bekommen haben?
jedenfalls hatte ich kürzlich einen "bekannten" musiker/producer ertappt, wie er einen rechtlich sicher nicht geklärten titel auf beatport gestellt hatte. im ernst; was soll DAS denn? ist das etwa usus?? ich meine, damit gibts du ja von anfang kleinbei, was einen eventuellen erfolg angeht; wenn das ding wirklich abgeht dann hast du ja sicher was am hals. oder etwa nicht?
danke für eventuelle erfahrungen und meinungen :-)
gruss schräs
der weg ist ja scheints über den verlag des titels an die uhrheber ranzukommen (oder?). ich werde den weg wohl in angriff nehmen, denn ich hab da wirklich bock drauf, den track so zu machen wie ich mir vorstelle das er gut kommt ;-)
das wird aber sicher kein cover, sondern wirklich eine bearbeitung.
natürlich sind da noch einige fragen zu klären; vielleicht hat von euch schonmal einer den weg gemacht. kommt man besser durch, wenn man komplett auf einen bearbeitungs-anspruch in prozenten verzichtet? man ist ja definitiv am kürzeren hebel. oder entscheiden die entscheider erst nachdem sie den track gehört bekommen haben?
jedenfalls hatte ich kürzlich einen "bekannten" musiker/producer ertappt, wie er einen rechtlich sicher nicht geklärten titel auf beatport gestellt hatte. im ernst; was soll DAS denn? ist das etwa usus?? ich meine, damit gibts du ja von anfang kleinbei, was einen eventuellen erfolg angeht; wenn das ding wirklich abgeht dann hast du ja sicher was am hals. oder etwa nicht?
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- felusch
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Re: hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
Ich habe mal für einen Künstler eine Bearbeitung von Stand by me gemacht und Mike Stoller gefragt ob er es mag und freigibt. Innerhalb von 24h hatte ich von ihm selbst eine positive Antwort mit der Ansage den Rest mit dem Verlag Sony zu klären und einem Ansprechpartner. Diesem das ganze weitergeleitet und auf mehrfache Anfrage keinerlei Antwort erhalten. Habe es dann nicht veröffentlicht.
Ich habe keine Ahnung wie sowas läuft anscheinend anders wie ich dachte [emoji23] Erwartet habe ich zumindest eine standard Antwort vom Verlag wie „wir finden das scheiße und haben die Rechte lass es sein“
Ich habe keine Ahnung wie sowas läuft anscheinend anders wie ich dachte [emoji23] Erwartet habe ich zumindest eine standard Antwort vom Verlag wie „wir finden das scheiße und haben die Rechte lass es sein“
Re: hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
Grundsätzlich darfst Du ja jeden veröffentlichen Song covern und veröffentlichen. Dir stehen halt nur keine Rechte an dem Werk zu. Die Urheberrechte behält/behalten der/die bisherige Urheber zu 100%.
Was Du dabei nicht darfst: Text ändern oder übersetzen, den Titel mit anderen Titeln zusammen in ein Medley bauen, den Titel für Werbung oder religiöse/politische Absichten einsetzen oder den Titel verunglimpfen.
Was normalerweise kein Problem ist: den Titel in Deiner Weise interpretieren und arrangieren. Dabei sind die Übergänge aber fließend. Ist es schon eine Verunglimpfung, Thriller im "Akkordeonorchester meets Blockflötenverein" zu spielen? Ist das Denglisch noch der O-Text?
Covern läuft als unautorisierte Bearbeitung. Macht jede Dorf-Coverband täglich. Kein Problem.
Eine autorisierte Bearbeitung muss vom Urheber/Verlag genehmigt oder in Auftrag gegeben werden. Gabs früher öfter: Notenheft-Bearbeitungen für Feuerwehr-Orchester und Alleinunterhalter haben bis in die späten 90er einen starken Anteil an der Verbreitung von Titeln gehabt. Wenn's auf jedem Vereinsfest gespielt wird, hatte es gute Chancen zum Evergreen. Das wurde gezielt von Verlagen in Auftrag gegeben. Als Bearbeiter gab's 1/12 der Gema. Die Zeiten sind aber rum.
Autorisierte Bearbeitungen lassen sich Verlage/Urheber heutzutage was kosten oder sie erwarten Mehr-Umsatz. Speziell für den Einsatz in Werbung wird entweder gezahlt oder der Rubel rollt sowieso, wenn Helene die Deutsch-Version von irgendeinem Welt-Hit in's Programm nimmt.
Aber wie gesagt: Covern darfst Du. Die Gema deckt die Abrechnung ab. Du führst beim Veröffentlichen oder Senden Gema ab, der Urheber bekommts. Alles gut.
Was aber beim Covern nicht geht: Audio-Samples oder -Hooks aus dem Original benutzen. Das verletzt das Leistungsschutzrecht! Da brauchst Du in jedem Fall die Erlaubnis.
Was Du dabei nicht darfst: Text ändern oder übersetzen, den Titel mit anderen Titeln zusammen in ein Medley bauen, den Titel für Werbung oder religiöse/politische Absichten einsetzen oder den Titel verunglimpfen.
Was normalerweise kein Problem ist: den Titel in Deiner Weise interpretieren und arrangieren. Dabei sind die Übergänge aber fließend. Ist es schon eine Verunglimpfung, Thriller im "Akkordeonorchester meets Blockflötenverein" zu spielen? Ist das Denglisch noch der O-Text?
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Eine autorisierte Bearbeitung muss vom Urheber/Verlag genehmigt oder in Auftrag gegeben werden. Gabs früher öfter: Notenheft-Bearbeitungen für Feuerwehr-Orchester und Alleinunterhalter haben bis in die späten 90er einen starken Anteil an der Verbreitung von Titeln gehabt. Wenn's auf jedem Vereinsfest gespielt wird, hatte es gute Chancen zum Evergreen. Das wurde gezielt von Verlagen in Auftrag gegeben. Als Bearbeiter gab's 1/12 der Gema. Die Zeiten sind aber rum.
Autorisierte Bearbeitungen lassen sich Verlage/Urheber heutzutage was kosten oder sie erwarten Mehr-Umsatz. Speziell für den Einsatz in Werbung wird entweder gezahlt oder der Rubel rollt sowieso, wenn Helene die Deutsch-Version von irgendeinem Welt-Hit in's Programm nimmt.
Aber wie gesagt: Covern darfst Du. Die Gema deckt die Abrechnung ab. Du führst beim Veröffentlichen oder Senden Gema ab, der Urheber bekommts. Alles gut.
Was aber beim Covern nicht geht: Audio-Samples oder -Hooks aus dem Original benutzen. Das verletzt das Leistungsschutzrecht! Da brauchst Du in jedem Fall die Erlaubnis.
Zuletzt geändert von Saxer am 10 Dez 2019 - 22:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
ich hatte mit meiner Band vor einiger Zeit mal einen kleinen welthit einer deutschen Band gecovert. wir wollten da keinerlei Geld mit verdienen, sondern den Song lediglich auf YouTube und SoundCloud Posten. Da der Anwalt der Band ein Bekannter von uns war (ist) und wir ganz korrekt sein wollten, haben wir über in den Song an die Band weitergeleitet. Die Rückmeldung war, dass sie die Version super fanden aber generell nichts freigeben... ;) war dann doch etwas schade. Hätten wir nicht gefragt, hätte es wahrscheinlich niemanden interessiert, aber so war uns das doch etwas zu heiß
Re: hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
Man kann als Urheber keine Coverversion verhindern (mit den oben genannten Einschränkungen). Da muss nichts freigegeben werden. Covern ist legal. Nur die Einnahmen fürs Urheberrecht wandern an den Urheber.d/flt prod. hat geschrieben: ↑10 Dez 2019 - 21:19 ich hatte mit meiner Band vor einiger Zeit mal einen kleinen welthit einer deutschen Band gecovert. wir wollten da keinerlei Geld mit verdienen, sondern den Song lediglich auf YouTube und SoundCloud Posten. Da der Anwalt der Band ein Bekannter von uns war (ist) und wir ganz korrekt sein wollten, haben wir über in den Song an die Band weitergeleitet. Die Rückmeldung war, dass sie die Version super fanden aber generell nichts freigeben... ;) war dann doch etwas schade. Hätten wir nicht gefragt, hätte es wahrscheinlich niemanden interessiert, aber so war uns das doch etwas zu heiß
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Re: hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
naja, war schon eher bearbeiten. teil der strophe als refrain glaub ich. und ein paar harmonien geändert. ohne jetzt auf die exakten Definitionen von cover, Bearbeitung etc. einzugehen.
Re: hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
danke für eure antworten; klingt jetzt nicht nach einem einfachen unternehmen; und sehr warscheinlich auch nach einem aussichtslosen. da muss man sich schon fragen, ob man so ein track nicht einfach macht, und diesen dann halt anonym ins netzt szellt, einfach damit das geschöpf überhaupt existiert ;-)
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Re: hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
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Im schlimmsten Fall lernst Du, wie die Administration im Musikgeschäft läuft, das ist sicher auch kein Fehler!
Best,
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Re: hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
Also, ich weiss nicht, ob das wirklich so pauschal gilt. Vielleicht andere Länder, andere Sitten, aber meinem Verständnis nach hat der / haben die Urheber eigentlich immer das Recht zu bestimmen, was gemacht werden darf und was nicht. Neu (Schweiz) können nicht nur die Urheber, sondern auch die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen bestimmen, ob und in welcher Form ihre Werke und Leistungen über das Internet zugänglich gemacht werden.
nur wer sich ändert, bleibt sich treu (w.biermann)
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- bitzone
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Re: hat von euch schon jemand angefragt, eine bearbeitung zu machen?
Ich habe mal für eine CD Produktion ein Frankie goes to Hollywood Stück gecovert, da hatten die FgtH Musiker via Management das letzte Wort.
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