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Einzelner Verzicht auf mechanische Rechte

Verfasst: 10 Mai 2017 - 15:42
von 4tuner
In der CH (SUISA) gilt ein Verzicht auf mech. Rechte nur dann, wenn alle Urheberbeteiligten verzichten. Ich finde das unsinnig und überholt. Wie ist das bei anderen Gesellschaften geregelt?

Re: Einzelner Verzicht auf mechanische Rechte

Verfasst: 22 Mai 2017 - 22:52
von bmc desgin
In DE gar nicht - geht einfach nicht... (uiuiui)

kannst nur verzichten, wenn Du nix forderst... - damit verdienen dann die anderen...