Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliothek?

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focusonsound
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Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliothek?

Beitrag von focusonsound »

Guten Morgen,

mal ne wichtige Frage an die Spezialisten unter euch. Ein Bekannter von mir (Labelinhaber) hat gestern einen bösen Brief von der deutschen Nationalbibliothek erhalten, mit der Aufforderung, alle seine bisher veröffentlichten Tracks in körperlicher Form an die Bibliothek zur Archivierung zu senden. Dies sei wohl gesetzlich so verankert und kann mit bis zu 10.000€ Strafe geahndet werden, wenn er nicht binnen 3 Wochen der Aufforderung nachkommt.
Da wir bislang noch nie was von der DNB gehört hatten, haben wir natürlich recherchiert und sind auf folgendes gestoßen:

http://www.dnb.de/DE/Erwerbung/Pflichta ... _node.html
und
http://www.it-recht-kanzlei.de/pflichta ... othek.html

Anhand dieser Quellen (und vieler weiterer im Internet) scheint es hier wohl tatsächlich ein Gesetz bzw. eine Pflichtablieferung für alle Medienveröffentlicher zu geben! Kennt sich jemand von euch damit aus und weiß Bescheid? Ähnliches soll wohl für alles Mediennahe wie Webseiten, Vinylplatten, Bücher, Hörbücher, Sprachaufnahmen etc. gelten.--- :roll:

VG Daniel
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felusch
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von felusch »

interessant ...hast Du einen Abmahnanwalt am Hals oder was passiert da grade?

Die Webseite nennt Verlage und Körperschaften als Pflichtablieferer, das DNBG nennt wiederum in $15 denjenigen bei dem die Veröffentlichungsrechte liegen und den Hauptwohnsitz in DE ....sorry das ipad hat keinen Paragraphen mehr in der Tastatur ...da sieht man das Anwälte ihre Texte ausschließlich diktieren :)

Die Verordnung wiederum befreit die DNB von der Annahmepflicht wenn kein öffentliches Interesse vorliegt u.ä. ...ich glaub da muss man sich auchmal ein bisschen mit der Rechtssprechung beschäftigen.
Wenn also so ein Abmahnwahnsinniger nervt hilft wahrscheinlich am besten eine Rechtsberatung. Busgeldbescheide kann der ja auch erstmal gar nicht ausstellen.
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felusch
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von felusch »

scheiß app sorry, grad erst nochmal den Eingangstext verstanden.
Würde ich aufjedenfall mal ernst nehmen und anrufen und den Umfang besprechen und ggfls Zuschüsse beantragen ...könnte ja ne aufschiebende Wirkung haben ...besser mal zum Anwalt, die Fristverletzung scheint ja schon vorzuliegen
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focusonsound
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von focusonsound »

felusch hat geschrieben:scheiß app sorry, grad erst nochmal den Eingangstext verstanden.
Würde ich aufjedenfall mal ernst nehmen und anrufen und den Umfang besprechen und ggfls Zuschüsse beantragen ...könnte ja ne aufschiebende Wirkung haben ...besser mal zum Anwalt, die Fristverletzung scheint ja schon vorzuliegen
Ist bereits alles geklärt, er muss nachliefern und zukünftig unaufgefordert alles zuschicken. Alle VÖs müssen, falls nur digital Vertrieben, auf 2 CDs gebrannt werden und ein Exemplar (wenn man in BaWue ansässig ist) nach Stuttgart und eins nach Karlsruhe geschickt werden. Ist natürlich einiges an zeitlichem Aufwand, vom Porto mal ganz zu schweigen...
Viel mehr interessiert mich aber die Tatsache, dass das anscheinend niemand weiß und auch unsere Anwälte nie ein Wort darüber verloren haben?!
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von felusch »

was produziert der so? ...wurde mich mal interessieren
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von focusonsound »

Ist ein Label für elektronische Musik. Er hat vor kurzem eine größere Kompilation veröffentlicht für Ibiza Global Radio und für Juan y Andrea (Formentera), höchstwahrscheinlich kam dabei irgendwas hoch. Möglicherweise hat auch das Presswerk irgendwas melden müssen weil die Lieferung durch den Zoll lief.
Kein Plan, wir recherchieren noch :roll:
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von felusch »

interessant ...würde mich über Updates freuen
JP_
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von JP_ »

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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von focusonsound »

felusch hat geschrieben:interessant ...würde mich über Updates freuen
Sehr gerne, halte euch auf dem Laufenden! Geht ja hier fast alle an... :idea:
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milchstrasse7
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von milchstrasse7 »

Ich kenn das nur von Verlagen und Büchern.

Meine Frau hat mal einen Verlag aufgebaut (im Auftrag) und dort diverse Doktorarbeiten veröffentlicht. Sobald die eine ISBN Nummer hatten gingen 2 Exemplare an die DNB.

Für Musik hör ich davon zum ersten Mal....
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von focusonsound »

milchstrasse7 hat geschrieben:Ich kenn das nur von Verlagen und Büchern.

Meine Frau hat mal einen Verlag aufgebaut (im Auftrag) und dort diverse Doktorarbeiten veröffentlicht. Sobald die eine ISBN Nummer hatten gingen 2 Exemplare an die DNB.

Für Musik hör ich davon zum ersten Mal....
Eine Bekannte (Bibliothekarin) sagte das gleiche, Sie kennt das auch für Schriftstücke.
Das scheint sich aber mittlerweile etwas geändert zu haben?! Das Gesetz bestätigt dies im Grunde:
Ablieferungspflichtig sind die zum Sammelgebiet gehörenden körperlichen und unkörperlichen Medienwerke, die alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton umfassen.
Darunter fallen also auch Fotografien, Webseiten, Tonaufnahmen, Hörbücher etc. pp...
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von milchstrasse7 »

Ich werd jetzt Lagerhallen Bauunternehmer.... Bei den Millionen an Exponaten, die jeden Tag erstellt werden brauchen die doch
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von sync »

Soweit ich weiß ja, da ich vor Jahren dorthin auch eine CD schickte.
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von focusonsound »

Mittlerweile gibts ein Update von seinem Anwalt:
Ist alles Rechtens und tatsächlich per Gesetz so festgelegt. Man ist also als Verleger dazu verpflichtet, jeweils zwei Exemplare an die DNB zu senden insofern diese die festgelegten Kriterien erfüllen. Die Kriterien kann man auf der Webseite von der DNB nachlesen.
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hugoderwolf
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Re: Gesetzl. Pflichtablieferung für deutsche Nationalbibliot

Beitrag von hugoderwolf »

Das schreit nach einem Praktikanten. ;)
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