Umsatzsteuer bei Internetkäufen: pluginalliance vs soundtoys

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Sir Hannes
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Umsatzsteuer bei Internetkäufen: pluginalliance vs soundtoys

Beitrag von Sir Hannes »

Kennt sich jemand aus mit den 19% bei Internetkäufen, warum manche PlugIn Verkäufer die Umsatzsteuer ausweisen (Plug In Alliance), bei Soundtoys steht dagegen nichts auf der Rechnung. Wie gehe ich mit letzterem Fall um, steckt darin nicht bereits Steuer aus dem Soundtoys-Land, müsste ich diese nicht hier genauso absetzen dürfen?
Gerne lese ich auch seriöse Quellen dazu durch. (rtfm)
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Stephan S
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Re: Umsatzsteuer bei Internetkäufen: pluginalliance vs sound

Beitrag von Stephan S »

Kompliziert. Die kurze Antwort ist: Kümmere dich nicht darum, der Aufwand ist größer als eventuelle Ersparnisse, sofern du nicht Tausende investiert hast.
Generell gilt für Dienstleistungen und Software Downloads, dass die USt im Land des Leistungserbringers fällig wird.

PA hat einen Abrechnungspartner in Europa (ich glaube in England), der die 19 Prozent nach EU Recht im eigenen Land abführt. Geliefert wird aber aus USA.
Diese Steuer hier geltend zu machen, bräuchte eine Einfuhr (eines Datenträgers) mit Einfuhrsteuer, die du dann verrechnen kannst.

Soundtoys versteuert zu dem VAT Satz, der in ihrem US Bundesstaat gültig ist. Exportfirmen sitzen daher oft in Bundesstaaten mit geringer VAT (zB Delaware, wo auch PA sitzt). Auch hier müsstest du zunächst einführen, bevor du absetzen kannst.

Dem ganzen kannst du entrinnen, wenn du deine USt ID angibst und erklärst, dass du die Steuer selber abführst, also das Reverse Charge Verfahren anwendest- wo und zu welchen Bedingungen das geht, hängt vom Lieferanten bzw. seinen Abrechnungspartnern ab.
So verfahren auch viele Firmen, die irgendwo in Europa registriert sind- Beispiel Google.

Auch hier mein Halbwissen Disclaimer:
Ich sage das aus Erfahrungen des eigenen Geschäfts und Gesprächen mit dem Steuerberater. Es kann sein und ist höchstwahrscheinlich, dass ich Dinge selber nicht ausreichend kapiert habe, somit dient mein Beitrag nur einer gewissen Orientierung und ersetzt keinen Rat eines Fachmenschen.
Sir Hannes
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Re: Umsatzsteuer bei Internetkäufen: pluginalliance vs sound

Beitrag von Sir Hannes »

Danke Dir Stephan für die Auskunft. Ich setze es ab, wie gehabt, da es mein Arbeitswerkzeug ist. Da ich es von Deutschland aus gekauft habe, gilt für mich Deutsches Recht. Was die im Hintergrund machen, geht das Finanzamt auf Bundesebene was an, nicht mich, ich fahre wie gehabt.
Es sind keine großen Öcken wie beim Mittelstand oder großen Firmen. Und im Finanzamt hier sitzen ganz nette Leute, falls die was bemängeln, kann ich ihnen alles belegen.
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Stephan S
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Re: Umsatzsteuer bei Internetkäufen: pluginalliance vs sound

Beitrag von Stephan S »

Ich dachte, es geht dir um die Umsatzsteuer. Diese muss in Deutschland bezahlt werden, um sie in Deutschland als Vorsteuer abzusetzen. Als Geschäftsausgaben kannst du diese Rechnungen natürlich einreichen.
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