Mechanische Rechte, GEMA und Production Music

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musicmacher
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Mechanische Rechte, GEMA und Production Music

Beitrag von musicmacher »

Ich komponiere/produziere seit ein paar Monaten Productionmusic für amerikanische Musikkataloge. Unter anderem produziere ich auch für den royaltie free Bereich. Diese RF Musikkataloge nehmen auch Mitglieder von Verwertungsgesellschaften auf (es geht also nicht um GEMAfreie Musikkataloge). Als ich mich vorhin bei einem weiteren RF-Katalog bewerben wollte, habe ich den AGB jedoch gelesen, dass der Katalog keine GEMA-Mitglieder aufnimmt.
Die Begründung war, das GEMA-Mitglieder keine Stockmusic produzieren dürfen, da die GEMA im Gegenzug zu den meisten VGs anderer Länder sich ja auch die mechanischen Vervielfältigungsrechte einverleibt.

Da die meisten RF-Verträge auch die Abtretung der mechanischen Rechte umfassen, habe ich jetzt ein Problem...

Soweit ich weiß, kann man die mechanischen Rechte aus dem Wahrnehmungsvertrag nicht herauslösen. Mit bleibt also wohl nur noch der Austritt.

Ich kann frühestens zum 31.12.17 aus der GEMA ausscheiden um mich z.B. bei der ASCAP anzumelden.

Die Frage ist, was mache ich jetzt in der Zwischenzeit?

Schnell die Musik aus allen Katalogen entfernen, bei denen die mech. Rechte berührt sind und in die Röhre schauen?

Oder den Werken neue Titel geben ("retiteln") und als GEMAfrei anbieten, obwohl ich ja eigentlich (noch) GEMA-Mitglied bin.
Oder zumindest künftige Werke nicht mehr anmelden?

Das wäre zwar alles nicht ganz so wie es eigentlich laufen sollte, aber was soll ich sonst machen?
Was kann da schlimmstenfalls passieren, wenn ich Werke einfach nicht anmelde und als GEMAfrei an Kataloge lizensiere?

Was würdet ihr an meiner Stelle jetzt machen?
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