musikrecht

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bluemaxx2015
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musikrecht

Beitrag von bluemaxx2015 »

hallo zusammen,

ich habe einen song geschrieben.

ich beauftragte eine texterin die mir einen text schrieb und die mir die gesangsmelodie komponiert hat. ich bezahlte sie dafür. die musik ist von mir.

hätte sie bei einer veröffentlichung ansprüche? es wurde nichts weiter verhandelt. ich habe nur eine rechnung von ihr bekommen.

vielen dank für eure hilfe...
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putte
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Re: musikrecht

Beitrag von putte »

Ich sage ja, denn sie ist Urheberin von Text und auch von einer Melodie des Songs. Musste mir ihr aushandeln. Vorallem dann, wenn sie Mitglied der GEMA ist.
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putte
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Re: musikrecht

Beitrag von putte »

Oder anders: wenn sie bis hierhin keine Ansprüche stellte, ist es eigentlich ihre Sache. Aber da geht's auch um Fairness und Wertschätzung. Sei ein guter Mann, bzw. eine gute Frau. ;)
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Axel
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Re: musikrecht

Beitrag von Axel »

Keine halben Sachen! Worüber hat sie denn eine Rechnung geschrieben?
Du brauchst von ihr eine Rechteabtretung. Und zwar nicht nur für die Nutzung des Textes sondern auch für die Nutzung der geschaffenen Musik (Melodie ist Teil der Komposition!). Ohne die Rechteabtretung solltest du den Song nicht veröffentlichen.
Producer | Writer | war nicht bei 3 aufm Baum
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alexander
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Re: musikrecht

Beitrag von alexander »

klar hat sie rechte, sie hat den text ja geschrieben, also ist sie urheberin und es stehen ihr tantiemen zu. ausserdem auch eine abgeltung der verwertungsrechte, wenn ein physisches release ansteht.
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