rechtliche frage zur verwendung von vocals
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rechtliche frage zur verwendung von vocals
eigentlich bin ich mir recht sicher und hab dienstag auch termin bei RA, aber wollte doch mal posten, um folgendes dreht es sich
wir haben von jemand aus einem anderen land vocals bekommen.
diese sind nun in ein vollkommen anderes stück eingeflossen (unsere kreation), vocals wurden nur in der geschwindigkeit angepasst.
der komponist(produzent) dieser vocals will sie nun aber nicht freigeben.
meine idee:
die vocals neu einsingen lassen, damit hab ich dann eine neue schöpfung.
die 25 worte textumfang sind natürlich nur nachgesungen.
jetzt meine frage: muss ich den ursprungskomponist um
a) erlaubnis zur verwendung dieser lyrics fragen=
b) recht eine erwähnung "lyrics by ......"
c) was zum naschen
ich bin für" b"
wie seht ihr das, hat jemand erfahrungen?
wir haben von jemand aus einem anderen land vocals bekommen.
diese sind nun in ein vollkommen anderes stück eingeflossen (unsere kreation), vocals wurden nur in der geschwindigkeit angepasst.
der komponist(produzent) dieser vocals will sie nun aber nicht freigeben.
meine idee:
die vocals neu einsingen lassen, damit hab ich dann eine neue schöpfung.
die 25 worte textumfang sind natürlich nur nachgesungen.
jetzt meine frage: muss ich den ursprungskomponist um
a) erlaubnis zur verwendung dieser lyrics fragen=
b) recht eine erwähnung "lyrics by ......"
c) was zum naschen
ich bin für" b"
wie seht ihr das, hat jemand erfahrungen?
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ich sag ja, wann wird eine werksbearbeitung eine neue geistige schöpfung?
ein paar wörter umstellen..
ganze sätze ändern?
ein paar wörter umstellen..
ganze sätze ändern?
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diese Frage kann KEINER auch annähernd schlüssig beantworten! Das Urheberrecht ist ja eines der abartigsten, perversten und hirnrissigsten Unrechtsbestimmungen die es überhaupt gibt, dagegen ist das deutsche Steuerrecht geradezu durchsichtig und gerecht...tom fuse hat geschrieben:ich sag ja, wann wird eine werksbearbeitung eine neue geistige schöpfung?
100% aller Musikschaffenden klauen bei anderen Musikschaffenden, und das zu einem sehr hohen Prozentsatz! für die (relativ) uninnovativen Pop, Rock, House, Techno...etc- Musikschaffenden würde ich die Diebesquote auf 97-99,9% beziffern...aber selbst bei den viel innovativeren Jazzmuckern liegt die Klauquote zwischen 95-99,9%...
zu diesem Ergebnis kam man schon vor fast 10 Jahren nach einer Studie von Prof. Dr. Dr. Hirtmeyer...
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Eben nicht, da man die Einwilligung des Schopfers benötigt, da ja der Urheber sich nicht mit jedem Scheiss zufrieden geben muss bzw. es sich auch um abhandlungen handeln kann, mit dem der Urheber sich nicht identifizieren will und kann.Icebreaker hat geschrieben:Ein "Cover" darfst du jederzeit machen ohne um Erlaubnis zu fragen...
demnach ist jede cover-version immer eine bearbeitung des originals, selbst dann, wenn man den textlichen inhalt anders singt...
aus diesem grund kann man auch nicht nur teile des textes verändern, um eine Neuschöpfung zu deklarieren, sondern man muss schon den text in einer art und weise ändern, damit nicht auf ein plagiat geklagt werden kann - zudem muss auch die melody-führung des originals geändert werden...
cheers
:D
DU - BIST LOGICUSER.DE
sorrz bmc
eine Cover Version, bei der die Abfolge der Parts erhalten bleibt und der Text nicht verändert wird, ist ohne Einwilligung des Urhebers möglich.
(obwohl es strenggenommen auch eine Bearbeitung ist)
Sprache ändern is tödlich und Abfolge etc.
Was auch immer möglich ist ist eine Persiflage.
---
und zu guter letzt ist eigentlich strenggenommen auch eine Bearbeitung, wenn man EQt oder einen einzigen Musikschnitt fertigt, z.B. damit es in einen Fernsehbeitrag etc. passt, oder ein Fade in den nächsten Song. All dies wird jedoch stillschweigend in Kauf genommen.
glücklicherweise muss man schon fast sagen.
daher gilt:
Covern ist ok, aber s.o. und der original Autor muß erwähnt werden.
eine Cover Version, bei der die Abfolge der Parts erhalten bleibt und der Text nicht verändert wird, ist ohne Einwilligung des Urhebers möglich.
(obwohl es strenggenommen auch eine Bearbeitung ist)
Sprache ändern is tödlich und Abfolge etc.
Was auch immer möglich ist ist eine Persiflage.
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und zu guter letzt ist eigentlich strenggenommen auch eine Bearbeitung, wenn man EQt oder einen einzigen Musikschnitt fertigt, z.B. damit es in einen Fernsehbeitrag etc. passt, oder ein Fade in den nächsten Song. All dies wird jedoch stillschweigend in Kauf genommen.
glücklicherweise muss man schon fast sagen.
daher gilt:
Covern ist ok, aber s.o. und der original Autor muß erwähnt werden.
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okok..
um ganz auf der sicheren seite zu sein, werd ich kommende woche mal einen RA kontakten, der im musikbusiness berät.
aber es heisst dann wohl:
ich lasse die vocals des originals nachsingen 1:1
setz die neu eingesungenen vacals in mein neues stück (hat mit der alten"musik" nichts zu tun)
erwähne "lyrics by MR. dajddjkasdj"
und gut?
btw. der verfasser der lyrics kommt aus dem fernen ausland
um ganz auf der sicheren seite zu sein, werd ich kommende woche mal einen RA kontakten, der im musikbusiness berät.
aber es heisst dann wohl:
ich lasse die vocals des originals nachsingen 1:1
setz die neu eingesungenen vacals in mein neues stück (hat mit der alten"musik" nichts zu tun)
erwähne "lyrics by MR. dajddjkasdj"
und gut?
btw. der verfasser der lyrics kommt aus dem fernen ausland
Zuletzt geändert von tom fuse am 01 Aug 2004 - 22:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Quatsch! jeder darf grundsätzlich alles covern wo er Bock drauf hat!...als ich hier zB bei einem Theaterstück "jenseits von eden" verwurstet habe, mußte ich weder Drafi Deutscher und schon garnicht Nino de Angelo um Erlaubniss fragen (habe aber beide eingeladen ) ...die kriegen ihre paar Mark GEMA und fertig!bmc desgin hat geschrieben:Eben nicht, da man die Einwilligung des Schopfers benötigt, da ja der Urheber sich nicht mit jedem Scheiss zufrieden geben muss bzw. es sich auch um abhandlungen handeln kann, mit dem der Urheber sich nicht identifizieren will und kann....Icebreaker hat geschrieben:Ein "Cover" darfst du jederzeit machen ohne um Erlaubnis zu fragen...
Interessant wirds erst, wenn es richtig um Geld geht!...mal angenommen meine Version von dem Lied wäre der Sommerhit 2004 geworden... ...dann hätte Hr. Deutscher natürlich die Möglichkeit, mit einer Unterlassungsklage seinen Gewinn im Rahmen eines aussergerichtlichen Vergleichs zu pushen...
vor Jahren gabs doch mal den Fall, daß die Witwe o. Tochter von Karl Orff geklagt hat wegen irgend einer (ich glaub) Schokoladenwerbung, in der ein Stück aus einer Oper von Orff verbraten wurde...die Schokoladenwerbung war ja damals supererfolgreich, sowohl für der Hersteller als auch die Erben vom Orff...und so wurde die Unterlassungsklage bewußt erst ans Ende der Werbekampagne gesetzt um dann nochmal abzusahnen, durch kostenloses Aufsehnserregung seitens BILD, TV etc.... (wenn ich mich richtig erinnere war diese Orff-CD ne zeitlang ganz oben in den Charts)..
"es geht immer nur ums Geld...als ich klein war ahnte ich es -seit ich groß bin weiß ich es!" (Zitat v. Rene Weller, bin ich dem Mann jetzt was schuldig...für´s unangemeldete öffentliche zitieren?)